Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Eine Rückzahlung der Fortbildungskosten sollte bei einer „nicht vom Arbeitgeber zu vertretenden Kündigung“, bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag auf Wunsch der Beschäftigten, nach Monaten anteilig erfolgen. Kurz vor dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung kündigte die Beschäftigte das Arbeitsverhältnis. Die Klinik forderte die anteiligen Fortbildungskosten von der Beschäftigten ein.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied
Das BAG (Az.: 9 AZR 260/21) entschied, dass eine Rückzahlungspflicht nicht besteht, wenn Beschäftigte unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Die Rückzahlungsklausel sei insgesamt unwirksam, da sie Beschäftigte unangemessen benachteilige. Sie löse einen…
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