Bin ich verpflichtet, während meiner Krankheit an einem Personalgespräch im Betrieb teilzunehmen?
Was war passiert?
Der Kläger war bei der Beklagten seit 2003 als Krankenpfleger beschäftigt. Der Kläger war längere Zeit unfallbedingt arbeitsunfähig. Er wurde dann als Medizinischer Dokumentationsassistent ab Juni 2013 befristet bis zum 31. Dezember 2013 eingesetzt und war von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 erneut arbeitsunfähig krank.
Mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 wurde er „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ zu einem Personalgespräch bei der Beklagten am 6. Januar 2014 eingeladen. Der Kläger sagte wegen seiner ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ab. Die Beklagte lud ihn daraufhin erneut für den 11. Februar 2014, verbunden mit dem Hinweis ein, dass…
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