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Überlastungsanzeige

Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Titelbild des Beitrags zu den rechtlichen Aspekten einer Überlastungsanzeige
© HNFOTO/stock.adobe.com
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Dauerhafte Unterbesetzung durch Krankheit, Fachkräftemangel sowie unzureichende Personalplanung und dadurch bedingt ein nicht leistbares Arbeitsaufkommen können eine Überlastungsanzeige rechtfertigen, sofern diese Gründe aus der Sphäre des Arbeitgebers stammen und die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen besteht.

Mit der Überlastungsanzeige weisen Sie den Arbeitgeber auf diese Gefahren hin und fordern ihn zur Abhilfe auf. Dies rechtfertigt sich aus der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht gemäß §§ 611, 611 a i.V.m §§ 241 II, 242 BGB sowie den Fürsorge- und Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers.

Die Überlastungsanzeige ist zeitnah zu erstellen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name der anzeigenden Person

  • Konkrete Beschreibung der Ursache der Arbeitsüberlastung

  • Konkrete Angabe, welche Aufgaben aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht beziehungsweise nicht ordnungsgemäß erledigt werden können

  • Konkrete Beschreibung der möglichen Schäden, die durch die Arbeitsüberlastung eintreten können

  • Gegebenenfalls eine Aufforderung an den Arbeitgeber, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (zum…

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