Die Überlastung des Personals sei ein wesentlicher Risikofaktor für Patienten, meinen die Delegierten des Deutschen Ärztetages. „Es ist unredlich, Patienten eine hohe Versorgungsqualität zu versprechen und dann ernstzunehmende Maßnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels zu verweigern“, betonten die Abgeordneten in Erfurt. Der Ärztetag unterstützt das Sofortprogramm der Bundesregierung für 8.000 neue Stellen in der Pflege. Dies könne in Anbetracht des tatsächlich viel höheren Bedarfs an Pflegekräften aber nur ein erster Schritt sein. Weitere Maßnahmen und schnelle, zielführende Entscheidungen seien dringend erforderlich.
Um Personallücken in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst zu schließen, sei eine gemeinsame Ausbildungsoffensive von Bund und Ländern zur besseren Nachwuchsgewinnung im Gesundheitswesen notwendig. In diesem Zusammenhang erneuerte der Ärztetag seine Forderung nach mehr Studienplätzen in der Humanmedizin. Die Bundesländer müssten hierfür die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Der Deutsche Ärztetag hat zudem den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patientinnen und Patienten geebnet. Die Neuregelung entspricht den Forderungen des letztjährigen Deutschen Ärztetages, einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen zu ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund zu stellen. „Wir wollen und müssen diesen Prozess gestalten und dieses Feld mit unserer ärztlichen Kompetenz besetzen“, sagte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, vor den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages. Mischo stellte klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten ersetzen. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den `Goldstandard` ärztlichen Handelns dar“, betonte Mischo.
Eine ausschließliche Fernbehandlung liegt dann vor, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.
Quelle: BÄK, 10.05.2018
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