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TVAöD – Was ist wichtig für MTA-Schülerinnen und MTA-Schüler?

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Titelbild zum Beitrag aus der Rechtsprechung
© contrastwerkstatt/stock.adobe.com
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Gilt der TVAöD für mich? Ja, gemäß § 1 c Nr. 3 TVAöD gelten die Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) auch für die Berufsausbildung zur MTA der jeweiligen Fachrichtung.

Bekomme ich einen Arbeitsvertrag?

So ähnlich. Du bekommst einen Ausbildungsvertrag, der nach § 2 TVAöD schriftlich vor Beginn der Ausbildung mit dir abzuschließen ist und neben der Bezeichnung des Ausbildungsberufes mindestens Folgendes regeln muss:

  • Organisation und Ausgestaltung der Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) – ab 1. Januar 2023 nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-APrV) – inklusive der sachlichen und zeitlichen Gliederung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe des Ausbildungsentgelts
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen einer…

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