Premium Rechtliches

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-K?
Elske Müller-Rawlins
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
© fotomek – stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) ‧enthält für Teilzeitbeschäftigte, die ungeplant über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten, für den Freizeitausgleich und die Vergütung, die diese Stunden betreffen, andere Regelungen als für den Ausgleich und die Vergütung von Überstunden bei Vollzeitbeschäftigten.

Was war passiert?

Die Klägerin war als Pflegekraft in Teilzeit bei der beklagten Klinik mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden beschäftigt. Sie erbrachte Wechselschicht- beziehungsweise Schichtarbeit nach einem monatlichen Dienstplan. Die Klägerin leistete im Zeitraum Januar bis Juni 2017 sowohl über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus im Dienstplan vorgesehene (geplante) Arbeitsstunden als auch im Dienstplan nicht vorgesehene (ungeplante) Arbeitsstunden, ohne dabei jedoch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten zu überschreiten. Als Vergütung erhielt sie das anteilige tarifliche Tabellenentgelt. Sie begehrte darüber hinaus Überstundenzuschläge auf der Grundlage der § 7 Abs. 8 Buchst. c, § 8 Abs. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a TVöD-K. Sie vertrat die…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige