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Ruhepause als Arbeitszeit?

Neues aus der Rechtsprechung
Elske Müller-Rawlins
Ruhepause als Arbeitszeit?
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 – C-107/19) hat entschieden, dass Ruhepausen, die Arbeitnehmern während der täglichen Arbeitszeit gewährt werden, als Arbeitszeit im Sinne des Art. 2 RL 2003/88/EG zu werten sind, wenn diese – sofern notwendig – innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein müssen und eine Gesamtwürdigung der maßgebenden Umstände ergibt, dass den betreffenden Arbeitnehmern dadurch die Möglichkeit genommen wird, die Zeit der Ruhepause frei zu gestalten und sie ihren eigenen Interessen zu widmen.

Was war passiert?

Geklagt hatte ein Betriebsfeuerwehrmann. Dieser erhielt im Rahmen seiner täglichen Arbeitszeit zwei Essens- und Ruhepausen von jeweils 30 Minuten. Eine Ersatzkraft für die Ruhepausen gab es nicht. Der Betriebsfeuerwehrmann hatte ein Funkgerät, mit dem er im Fall eines Einsatzes gerufen wurde, um sich dann innerhalb von zwei Minuten zum Einsatzfahrzeug zu begeben. Vergütet wurden dem Betriebsfeuerwehrmann nur die unterbrochenen Ruhepausen.

Gegen diese Berechnung seiner Vergütung wehrte sich der Betriebsfeuerwehrmann auf nationaler Ebene gerichtlich. Er war der Ansicht, dass auch die nicht unterbrochenen Ruhepausen, sofern Beschäftigten die Freiheit genommen wird, die Ruhepausen für die Entspannung zu nutzen, als Arbeitszeit zu vergüten seien. Die nationalen Gerichte…

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