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Neues aus der Rechtsprechstunde

Ist die Hemmung der Stufenlaufzeit bei Elternzeit rechtens?
Elske Müller-Rawlins
Visualisierung des Begriffs Elternzeit
© Fokussiert/stock.adobe.com
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Was war passiert? Die Beschäftigte befand sich am 1. Januar 2017 in der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD (VKA) zum 1. Januar 2017 leitete die Arbeitgeberin die Beschäftigte zunächst in die Entgeltgruppe 8 Stufe 4 TVöD (VKA) über.

Die Beschäftigte stellte mit Schreiben vom 17. März 2017 bei der Arbeit­geberin einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b, hilfsweise Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA), ab dem 1. Januar 2017. Die Arbeitgeberin gruppierte die Beschäftigte rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA) Stufe 3 zu.

Die Beschäftigte begehrte erneut die Eingruppierung in die, nach ihrer Ansicht richtige Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) Stufe 5. Die Arbeitgeberin verweigerte dies unter anderem mit der Begründung, dass die Beschäftigte in der Zeit vom 15. Januar bis zum 9. November 2013 sowie vom 14. Juni 2016 bis zum 17. April 2017 und vom 21. Fe­bruar 2020 bis zum 18. Januar 2021 in Elternzeit war und daher die Stufenlaufzeit gehemmt war.

Hiergegen klagte die Beschäftigte mit der…

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