Neues aus der Rechtsprechstunde
Die Beschäftigte stellte mit Schreiben vom 17. März 2017 bei der Arbeitgeberin einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b, hilfsweise Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA), ab dem 1. Januar 2017. Die Arbeitgeberin gruppierte die Beschäftigte rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA) Stufe 3 zu.
Die Beschäftigte begehrte erneut die Eingruppierung in die, nach ihrer Ansicht richtige Entgeltgruppe 9b TVöD (VKA) Stufe 5. Die Arbeitgeberin verweigerte dies unter anderem mit der Begründung, dass die Beschäftigte in der Zeit vom 15. Januar bis zum 9. November 2013 sowie vom 14. Juni 2016 bis zum 17. April 2017 und vom 21. Februar 2020 bis zum 18. Januar 2021 in Elternzeit war und daher die Stufenlaufzeit gehemmt war.
Hiergegen klagte die Beschäftigte mit der…
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