Was war passiert?
Der Beschäftigte war für zwei Dienste im Ist-Dienstplan als „Springer kurzfristig“ eingetragen. Am Vortag des jeweiligen Dienstes konkretisierte der Arbeitgeber diesen Dienst gemäß den Maßgaben der einschlägigen Betriebsvereinbarung. Der Beschäftigte hatte an diesen Vortagen frei. Da der Arbeitgeber den Beschäftigten telefonisch nicht erreichen konnte, übersandte er ihm jeweils eine SMS und eine E-Mail mit der Information zum Dienstbeginn und Ort des zugeteilten Dienstes. Am Tag der jeweiligen Springerdienste meldete sich der Beschäftigte nicht zum konkretisierten Dienstbeginn und nicht am konkretisierten Ort, sondern nur telefonisch. Der Arbeitgeber forderte ihn jeweils zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme am konkretisierten Ort auf. Die nicht geleisteten Zeiten wurden dem…
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