Krankenhausreform: Zuordnung der Leistungsgruppen

Entwicklung eines Leistungsgruppen-Groupers
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Gut einen Monat nach Inkrafttreten der Krankenhausreform hat der Umbau der stationären Versorgung begonnen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat dafür einen Schlüssel (Grouper) entwickelt, mit dem die von Krankenhäusern erbrachten stationären Fälle den in der Krankenhausreform definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden.

„Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.

Leistungsgruppen-Grouper

Der Leistungsgruppen-Grouper des InEK ordnet, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG),  alle von Krankenhäusern erbrachten stationären Behandlungsfälle den bislang definierten 65 Leistungsgruppen zu: „Abhängig davon, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus vom zuständigen Land zugewiesen werden, bestimmt sich unter Anwendung des Leistungsgruppen-Groupers das künftige Behandlungsspektrum des Krankenhauses im Konkreten. Auch die Höhe der Vorhaltevergütung eines Krankenhauses basiert auf dieser Zuordnung der Fälle zu den Leistungsgruppen und der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern. Die vom InEK vorgenommene konkrete Fallzuordnung lässt sich nachvollziehen aus einem 12.000-seitigen Handbuch, das zeitnah auf der Homepage des InEK veröffentlicht wird.“ Zusätzlich habe das InEK eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiten. Nach Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das InEK könne der Leistungsgruppen-Grouper dann auch in den einzelnen Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Der Grouper werde regelmäßig aktualisiert und an die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen-Systematik angepasst.

Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)

Mit der KHTFV sollen die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet werden. Der Transformationsfonds wurde mit der Krankenhausreform für eine Laufzeit von zehn Jahren ab 2026 zur Förderung strukturverbessernder Vorhaben im Krankenhausbereich eingerichtet. Hierzu werde er mit finanziellen Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet. Der Rechtsverordnung muss der Bundesrat zustimmen. Das BMG strebt die Befassung des Bundesrates fristverkürzt bereits in der Plenarsitzung am 14. Februar 2025 an.

„Koordinierende Funktion der Universitätsmedizin“

Prof. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin, betonte: „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor komplexen Herausforderungen. Die Krankenhausreform bietet die notwendige Basis, die Krankenhausstruktur an diese Herausforderungen anzupassen und die Finanzierung auf neue Füße zu stellen. Dabei erhält die Universitätsmedizin eine koordinierende Funktion. Dadurch schaffen wir mehr Vernetzung zwischen den Krankenhäusern und eine effizientere Verteilung der Patientinnen und Patienten. So kann in Zeiten des Fachkräftemangels die hohe Behandlungsqualität aufrechterhalten werden.“

Prof. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums der Charité, teilt diese Ansicht: „Die moderne Herz-Kreislauf-Medizin erfordert eine Subspezialisierung, die nur in Zentren mit hohem Fallvolumen realisierbar ist. Je mehr Eingriffe ein Team durchführt desto besser wird es – und desto gezielter können spezielle Expertenteams für bestimmte Erkrankungen gebildet werden.“

Quelle: BMG

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