Sozialverband VdK klagt gegen zu hohe GKV-Beiträge

VdK: Belastung der gesetzlich Versicherten ist verfassungswidrig
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Der Sozialverband VdK will mit seinen Mitgliedern gegen die zu hohen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht ziehen.

Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK bedient sich der Gesetzgeber an den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Das sei verfassungswidrig. „50 Milliarden Euro – so viel wird die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet – und das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen“, so der VdK.

Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKV entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß: „Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden.“

„Die Kosten sollten von der gesamten Gesellschaft getragen werden"

„Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird.“

Der Rechtsweg beginnt, so der VdK, mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: VdK

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