Krankenhausreform: Bund und Länder streiten um sechs Punkte

Konfrontationskurs bei Qualitätstransparenz
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Krankenhausreform: nach wie vor keine Einigung, Qualitätstransparenz umstritten
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Bundesländer und Bund nähern sich bei der Krankenhausreform allenfalls bedingt an. Das ist das wichtigste Ergebnis der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Ob in der am Montag anstehenden Beratungsrunde in Berlin ein Durchbruch erzielt wird oder nicht, ist völlig offen. 

Auf Einladung des aktuellen GMK-Vorsitzenden, Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, hatten sich die für Gesundheit zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen zusammen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu ihrer diesjährigen Präsenzsitzung am Bodensee getroffen. Im Fokus stand vor allem die Krankenhausreform. 

Sechs Streitpunkte

Es gebe „sechs wichtige Punkte“, bei denen man sich nicht aufeinander zubewegt habe, sagte Lauterbach auf der Abschlusspressekonferenz. Um welche Punkte genau es sich handelt, ließ er aber mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Gespräche offen. Sicher ist, dass die vom Bund geplante  zügige Einführung der Qualitätstransparenz sowie die Versorgungsstrukturen auf dem Land dazugehören dürften. 

„Ein paar Brocken aus dem Weg räumen“

Die Transparenzoffensive des Bundes dürfe nicht in die Krankenhausplanung eingreifen, betonte GMK-Chef Lucha. „Die Länder müssen ihrer Aufgabe der Krankenhausplanung für eine qualitativ und quantitativ gute Versorgung der Menschen nachkommen können.“  Ein großer Fortschritt bei den Beratungen sei die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung – und zwar in der Regelversorgung, bundesweit mit guten Bedingungen. „Wir müssen jetzt noch ein paar Brocken aus dem Weg räumen, auch gemeinsam mit den Regierungsfraktionen.“

Optimale Versorgungsstruktur auf dem Land

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellte klar, dass ohne optimale Versorgungsstrukturen auf dem flachen Land Bayern der Krankenhausreform nicht zustimmen werde. „Wir müssen die Reform von den Bedürfnissen der Menschen her denken und uns klar sein, welche Versorgung wir dafür brauchen. Deswegen ist es für mich unabdingbar, dass wir auch auf dem flachen Land optimale Versorgungsstrukturen für die Menschen erreichen müssen. Das ist für mich der Schlüssel für jeden weiteren Kompromiss. Verfassungsrechtlich ist dabei völlig klar, dass die Planungshoheit bei den Ländern liegt und weiter liegen muss.“

Droht unsystematisches Krankenhaussterben?

Ohne Reform, ohne Vorhaltepauschalen drohe ein unsystematisches Krankenhaussterben, warnte Lauterbach. Das werde auch qualitativ gute Häuser treffen. „Denn die Fälle werden sinken.“ Und geriete ein Krankenhaus in wirtschaftliche Not, sinke automatisch auch die Qualität, da qualifizierte Bewerber ausblieben. 

Konfrontationskurs bei Qualitätstransparenz

In Sachen Qualitätstransparenz härten sich die Fronten zwischen Bund und Ländern. Lauterbach sprach davon, die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegebenenfalls in einem eigenen Bundesgesetz noch vor der Krankenhausreform zu regeln. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer warnte davor, den Prozess  „übers Knie brechen“. Die Länder seien ja für Qualität, bräuchten aber Zeit, um entsprechende Datensätze zu validieren. 

Lauterbach: Verschieben „ethisch nicht vertretbar"

Lauterbach lehnte ein Verschieben der Einführung der Qualitätstransparenz auf das Jahr 2027, offenbar war dieses Datum als Wunsch der Länder auf der GMK-Konferenz eingebracht worden, strikt ab. Das sei „ethisch nicht vertretbar“. In den Jahren 2024 bis 2027 würden in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen neu an Krebs erkranken. Die Daten müssten so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Die Daten müssten stimmig sein, naturwissenschaftlich fundiert. „Wir machen das zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG).“  Zudem verfüge das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Daten. Natürlich werde die ein oder andere Klinik Krebspatienten verlieren. Doch Leistungsgruppen könnten nur dort angeboten werden, wo Qualität ist. In diesem Punkt sei man nicht zusammengekommen. Dazu Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: „Kein Mensch ist gegen Qualität“, aber auch die Erreichbarkeit sei ein Qualitätsmerkmal, nicht nur Krebsbehandlung. 

Konsens bei Definition der Leistungsgruppen

Einig sind sich Bund und Länder mit Blick auf die Definition der Leistungsgruppen, wie Lauterbach berichtete. Hier orientiere man sich am Vorgehen in Nordrhein-Westfalen und werde fünf weitere Leistungsgruppen festlegen. Umstritten sei dagegen, wie Leistungsgruppen nach Inkrafttreten der Reform weiterentwickelt werden sollen. Das müsse per Rechtverordnung geschehen. Es gebe die Befürchtung der Länder, dass der Bund die Kriterien festlegen wolle und diesen Prozess an sich zieht. „Das haben wir nicht vor“, versicherte Lauterbach.

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