Verbände fordern zügige Umsetzung der Krankenhausreform
Sie appellieren gemeinsam an die politischen Entscheidungsträger, sich zügig auf eine Reform zu einigen, die zu einer qualitätsorientierten Leistungskonzentration an geeigneten Krankenhäusern führt und durch die Einführung der Vorhaltekosten-Finanzierung den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung deutlich reduziert. Zudem plädieren sie für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Anforderungen an definierte Leistungsgruppen, die Definition klarer Versorgungsrollen und eine stärkere Orientierung der Krankenhausplanung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung. Gleichzeitig warnen die Verbände davor, dass ein Scheitern der Krankenhausreform erhebliche negative Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten hätte.
Zukunftsfähige Krankenhauslandschaft
Aus Sicht der beteiligten Partner sind die im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der Regierungskommission eine gute Grundlage zur Schaffung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigten in den Kliniken. Bei den Beratungen von Ländern, Bundesministerium für Gesundheit und Abgeordneten der Regierungskoalitionen zur Umsetzung der Vorschläge dürfen die Ziele der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten jedoch nicht verwässert werden. Die qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen auf personell und technisch adäquat ausgestattete Kliniken kann aus Sicht der Klinik- und Kassenverbände auch zu einem sinnvolleren Einsatz derhochqualifizierten medizinischen Fachkräfte führen und so die spürbaren Auswirkungen des Fachkräftemangels reduzieren.
Mengenausweitung reduzieren
Die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung ist nach Überzeugung der Partner auch geeignet, Anreize für eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung zu reduzieren. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern erhalten dadurch mehr Freiräume, um die Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Dies dient der Versorgungssicherheit und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen gerade von Pflegefachkräften in den Krankenhäusern zu verbessern.
NRW und Niedersachsen als Vorbild
Durch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität bei den Leistungsgruppen wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zugunsten eines Wettbewerbs um gute Versorgung reduziert. Dieses Ziel der Reform darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände konterkariert werden, so die gemeinsame Warnung der Verbände. Aus Sicht von VUD, AKG-Kliniken, DKG und Kassenverbänden sollten die Beteiligten auf der Bundesebene die wertvollen Vorarbeiten zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nutzen und weiterentwickeln.
Bedarfsgerechte Zuweisung
Ein klarer Bevölkerungsbezug der Krankenhausplanung mit regionaler Koordinationsfunktion durch die Maximalversorger ist zentral, um für die Krankenhäuser eindeutige Versorgungsaufträge zu definieren und ihre wirtschaftliche Existenz abzusichern, betonen die beteiligten Partner. Sie sprechen sich gemeinsam für leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von Patientinnen und Patienten aus, um eine bedarfsgerechte Zuweisung der Versorgungsangebote an geeignete Krankenhäuser zu erreichen und eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Den Kliniken sollten im Rahmen der Landes-Krankenhausplanung eindeutige Versorgungsaufgaben zugewiesen werden, die Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine klare Orientierung ermöglichen.
Gesetz zur Krankenhausreform ab 2024?
Die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern sind jetzt gefordert, gemeinsam Verantwortung für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zu übernehmen und auf Basis eines gemeinsamen Zielbildes die Umsetzung einer modernen stationären Versorgung in Deutschland anzugehen. Die Bevölkerung und die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen erwarten zeitnahe Lösungen und ein Gesetz zur Krankenhausreform, mit dem die nötigen Reformen ab 2024 endlich angegangen werden können.
Quelle: IKK e.V.
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