Geheimpreise für Arzneimittel: Fluch oder Segen?
„Vertrauliche Erstattungsbeträge. Fluch oder Segen?“ Unter diesem Titel untersucht ein neuer AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit die im Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz (MFG) geplante Einführung von Geheimpreisen für Arzneimittel. Die beauftragten Forschungsteams von Vandage und der Universität Bielefeld analysieren erstmals in einer umfassenden Systemübersicht die Schwachstellen der Reform wie zunehmende Bürokratie, Zusatzkosten und Intransparenz. Statt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entlasten, drohen laut DAK-Report vielmehr exorbitant steigende Arzneimittelausgaben, die sowohl die Beitragszahler als auch die Arbeitgeber weiter belasten würden. Die überwiegenden Nachteile der vertraulichen Erstattungsbeträge verdeutlichen, so die DAK-Gesundheit, auch Gastbeiträge wie der von Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
„Das Versprechen auf weitere Einsparungen klingt angesichts des ungebremsten Ausgabenwachstums bei neuen Arzneimitteln verlockend, allerdings nur auf den ersten Blick“, erklärt DAK-Vorstandschef Andreas Storm als Fazit. „Bei genauerer Betrachtung bleiben höhere Rabatte zunächst nur ein Versprechen, welches schwer zu überprüfen sein wird. Die Aufgabe von Transparenz ohne die Möglichkeit ergänzender Steuerungsmaßnahmen erscheint bei den Herausforderungen, eine nachhaltige und leistungsfähige Arzneimittelversorgung dauerhaft sicherzustellen, kontraproduktiv.“
Mehr Bürokratie und mehr Intransparenz
Deutschland wieder attraktiver für die Pharmabranche machen – das ist das erklärte Ziel der im Dezember 2023 beschlossenen Nationalen Pharmastrategie der Bundesregierung. Mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) soll nun durch die Einführung vertraulicher Arzneimittelpreise ein erstes Vorhaben der Strategie umgesetzt werden. Nach den Ergebnissen des aktuellen AMNOG-Kurzreports der DAK-Gesundheit wäre dies ein Schritt mit erheblichem Sprengpotenzial für das Gesundheitssystem.
Nach der Analyse wäre zunächst die erhoffte Entlastung der GKV-Finanzen durch zusätzlich gewährte Rabatte der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkassen mit großer Unsicherheit verbunden. Sicher hingegen sei, dass die neue Regelung sehr komplex in der Umsetzung wäre und somit zu mehr Bürokratie und mehr Intransparenz führen und bestehende Regulierungsmaßnahmen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben wirkungslos machen würde.
Die derzeitige Preistransparenz führt der DAK-Gesundheit zufolge dazu, dass auch im Ausland Informationen zu vereinbarten Arzneimittelpreisen in Deutschland einsehbar sind und als Referenz für die eigenen Arzneimittelpreise genutzt werden können. In der Theorie seien die Arzneimittelpreise in den meisten Ländern auch aus diesen Gründen günstiger, weshalb sich durch den Wegfall dieser Referenzierung durch Vertraulichkeit Einsparungen zugunsten der Versicherten erhofft werden.
„Ein Konjunkturprogramm für Apotheken und Großhandel“
Aus Sicht der DAK-Gesundheit würde eine Umsetzung der vertraulichen Erstattungsbeträge durch das Medizinforschungsgesetz „eine drastische Umstellung des komplexen Arzneimittelpreissystems in Deutschland“ bedeuten. Ferner entstehe eine „massive Zunahme an Verwaltungsaufwänden für die kostengedeckelten Krankenkassen“. Nicht zuletzt würden „die Schotten geöffnet für eine exzessive Ausgabensteigerung für die GKV-Versicherten sowie deren Arbeitgeber zugunsten der Pharmaindustrie“.
Im Fazit der Krankenkasse heißt es: „Vertrauliche Erstattungsbeträge stellen im Kern ein Konjunkturprogramm für Apotheken und Großhandel in Form höherer Honorare dar und sorgen für höhere Steuereinnahmen. Ärztinnen und Ärzte haben keinerlei Einsicht in die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen bei der Entscheidung zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Produkten. Für die Krankenkassen bleiben Verluste durch den Wegfall von Steuerungshebeln und Mindereinnahmen durch Rabattverträge. Ein Vorteil für die Versicherten oder eine Verbesserung für deren Versorgung ist weder ableitbar noch nachweisbar, allenfalls erhofft. So bleibt für die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch von diesem Vorhaben nichts weiter als die finanzielle Mehrbelastung übrig.“
Weitere Informationen über den AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit: hier
Quelle: DAK-Gesundheit
Artikel teilen