Ergebnisse der Krankenhausplanung NRW
Um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben, treten die Regelungen der neuen Krankenhausplanung NRW am 1. April 2025 in Kraft. Darüber hinaus wird es für bestimmte Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Orthopädie, Übergangsfristen bis 31. Dezember 2025 geben.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz in Düsseldorf haben Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Akteure der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse des Planungsverfahrens vorgestellt. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mitteilen können, dass die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen steht. Der neue Plan wirkt dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegen, indem vor allem bei hoch komplexen Leistungen Doppel- und Mehrfachvorhaltungen abgebaut werden. Gleichzeitig stellt der neue Plan sicher, dass die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen die bestmögliche Versorgung erhalten und die Grund- und Notfallversorgung überall im Land gut erreichbar ist.“ Und weiter: „Der gesamte rund sechsjährige Prozess ─ von der Entwicklung der Planungssystematik bis zum heutigen Tag ─ wurde von allen relevanten Akteuren der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft gemeinsam gestaltet. Das zeigt, wie groß die Unterstützung für diese grundlegende Strukturreform ist.“
2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausplanung
„Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser stehen nun vor einer Phase, in der vielerorts deutliche und teils auch schmerzhafte Veränderungen umgesetzt werden müssen. Wir sind zum Wandel bereit“, sagt Sascha Klein, Vize-Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW). „Es wird nun drauf ankommen, dass in diesem Prozess der Anspruch an ein lernendes System auch mit Leben gefüllt wird. Das wird immer dann flexible Antworten erfordern, wenn die Veränderungen ein Krankenhaus unbeabsichtigt in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Denn das ist unser NRW-Ansatz, der sich von der Krankenhausreform des Bundes unterscheidet: Der Bedarf in den Regionen muss Maßstab für die Planung sein. Nicht der von unten weg rasierende Algorithmus vom grünen Tisch in Berlin, sondern der sorgsame Blick auf den Versorgungsbedarf in den Regionen prägt diese Planung.“
Zugleich unterstreicht KGNW-Vize-Präsident Klein die Bedeutung der vom Land bereitgestellten rund 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausplanung: „Mit diesen Investitionsmitteln wird der Einstieg in die Umsetzung dieser Krankenhausplanung ermöglicht. Und es ist ein wichtiges Signal, dass dieses Budget auch in Zeiten knapper Landeshaushalte unberührt bleibt. Entscheidend für eine stabile Krankenhausversorgung ist es aber auch, dass für die Transformationskosten, die durch die Schließung von Abteilungen und ganzen Standorten entstehen, eine finanzielle Lösung gefunden wird. Das können die durch die historische Defizitkrise geschwächten Träger nicht aus eigener Kraft tragen.“
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, stellvertretend für die Krankenkassen/-verbände in NRW: „Wir sind uns sicher, dass durch die Leistungskonzentration bei gleichzeitigem Erhalt einer wohnortnahen Grundversorgung, die Qualität der Versorgung für unsere Versicherten spürbar zunehmen wird. Nun kommt es entschieden darauf an, dass die Planungsvorgaben auch konsequent umgesetzt werden! Jetzt heißt es springen!“
Etablierung der Pflegekammer
Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Der Spezialisierungsgedanke der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung hat erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Bisherige ,volle Weiterbildungsbefugnisse müssen angepasst werden, wenn neue Versorgungsaufträge das Leistungsspektrum eines Hauses einschränken. Das wird ab 2026 greifen. Bis dahin müssen Netzwerke geknüpft werden, die ärztliche Weiterbildung mit Verbünden und Rotationen möglich machen. Deshalb erwarten wir als Ärztekammern, dass die Landesregierung verbindliche Vorgaben zu regionalen und trägerübergreifenden Weiterbildungsverbünden festlegt, zum Beispiel im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes. Dies gilt neben den speziellen chirurgischen Fächern wie Orthopädie und Unfallchirurgie auch für Querschnittsfächer wie Anästhesie oder Radiologie.
Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, betont: „Parallel zur Krankenhausplanung wurde die Pflegekammer in vergleichbarem zeitlichem Rahmen etabliert. Die Rolle der Ärztekammern verdeutlicht, wie wichtig fachlicher Einfluss in der Planung ist. Als junge Pflegekammer konnten wir erstmalig unsere berufsständische Perspektive einbringen und beispielsweise darauf hinweisen, wenn intersektorale Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung zu befürchten waren oder wenn bei komplexen fachlichen Anforderungen, wie in der Pädiatrie oder Schwerstverbrennungsversorgung, Bedenken gegen die Bescheidung bestanden.“
Die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft im Überblick
Der Krankenhausplan NRW zielt vor allem darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
- Beispiel Endoprothetik Knie: 214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
- Beispiel Endoprothetik Hüfte: 236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Dort sei eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
- Beispiel Behandlung von Leberkrebs: 113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
- Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs: 71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gebe es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.
- Beispiel Interventionelle Kardiologie: 165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde in der Regel allen Anträgen zugestimmt, die die Mindestkriterien erfüllen. So sind beispielsweise die Bedarfe in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung – auch als Folge der Coronapandemie – deutlich gestiegen. Den Anträgen in diesem Leistungsbereich wurde daher teils in vollem Umfang und teils im Rahmen der bestehenden Auslastung nachgekommen.
Quelle: MAGS NRW
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