Krankenhausreformgesetz passiert Bundesrat

Klage nicht ausgeschlossen
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Krankenhausflur
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Nun hat es Karl Lauterbach doch noch geschafft. Der Bundesrat ließ am Freitag das Krankenhausreformgesetz passieren und hat es nicht an den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha betonte im Anschluss: „Der Bundesrat hat heute nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt und die Krankenhausreform passieren lassen. Ich hätte mir für Baden-Württemberg ein anderes Ergebnis gewünscht. Wichtig ist mir zu betonen: Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zu einzelnen Punkten wollten wir das Gesetzesvorhaben weder verzögern noch verhindern. So gehört Baden-Württemberg neben Nordrhein-Westfalen ja explizit zu den Treibern dieser Reform, was auch der Bundesminister immer wieder bestätigt hat. Gemeinsam mit meinem Kollegen Karl-Josef Laumann aus NRW bin ich mir auch sicher, dass wir im Vermittlungsausschuss sehr schnell eine konsensuale Lösung zwischen Bund und Ländern hätten finden können. Die entscheidenden Knackpunkte hatten wir klar benannt. Dazu gehören insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund. Unser Ziel war: Wir wollten das Gesetz besser machen. Und das wäre dringend nötig gewesen. Nun müssen wir vorerst mit diesem Gesetz leben. Wir werden zunächst versuchen, über die im Gesetz angelegten Rechtsverordnungen Verbesserungen zu erzielen. Und wir setzen natürlich darauf, dass die nächste Bundesregierung zeitnah nach Amtsantritt die nötigen Korrekturen an dem Gesetz auf den Weg bringt. Ich schließe allerdings auch eine Klage vor Gericht nicht aus.“

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