Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) zeigten sich nach dem Ampel-Aus besorgt und appellierten an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, zumindest die Krankenhausreform und die Notfallgesetzgebung abzuschließen. Dazu erklärten Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH, und Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM:
„Die Ereignisse der zurückliegenden beiden Tage lassen uns in tiefer Sorge zurück, dass dringend notwendige Gesundheitsreformen auf der Strecke bleiben und bei Stillstand dann lange Zeit oder überhaupt nicht mehr in Angriff genommen werden. Jedenfalls lassen Äußerungen einzelner Politiker dies befürchten. Wir appellieren als DGCH und DGIM an die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen in Bund und den Ländern, die dringend benötigte Reform der Krankenhausstrukturen und der Notfallversorgung konstruktiv voranzutreiben – dies ist die Politik Millionen Patientinnen und Patienten und allen Beschäftigten im Gesundheitswesen schuldig. Eine weitere Hängepartie ist nicht zumutbar. Die Voraussagen einer unkontrollierten Insolvenz von Krankenhäusern für den Fall eines Scheiterns des KHVVG betreffen in besonderem Maße ländliche Regionen, also dort, wo dann sicherlich eine flächendeckende Versorgung gefährdet sein wird. Das jetzt den Ländern zur Verfügung stehende Planungstool zur Auswirkungsanalyse scheint jedenfalls zusammen mit der Definition von Leistungsgruppen das Potential zu besitzen, zum ersten Mal überhaupt eine effektive Krankenhausplanung zu ermöglichen. Wir appellieren daher an die verantwortlichen Politiker im Bund und den Ländern, auch unter den jetzigen Umständen die Sicherung unserer Versorgungssysteme planvoll in die Hand zu nehmen und die Umsetzung nicht auf die lange Bank zu schieben.“
Auch Pflegeversicherung in Not
Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. Angesichts der Finanzlage einiger Pflegekassen sei die Erhöhung unmittelbar und dringend notwendig. Er bezeichnete dies allerdings als eine kurzfristige Lösung. Die Ampelregierung habe zwar wichtige Pflegegesetze auf den Weg gebracht, die geplante Pflegereform aber nicht realisieren können. Dies sei ein Kollateralschaden der Implosion der Ampel. Die Reform müsse in der nächsten Legislaturperiode von der neuen Bundesregierung unmittelbar angegangen werden.
Der GKV-Spitzenverband wird nicht müde, zu betonen, dass das Problem „wieder einmal … durch einen Griff in das Portemonnaie der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gelöst werden [soll].“ Eine Erhöhung um die 0,2 Prozentpunkte verschaffe lediglich eine Atempause, löse aber nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem. Der Bund müsse endlich die Mehrbelastungen ausgleichen, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegeversicherung, also durch Beitragsmittel bezahlt worden seien. Das seien zum einen rund 5,3 Mrd. Euro Sonderausgaben aus Coronazeiten. Zum anderen werde die Pflegeversicherung jährlich in erheblichem Maße durch die Ausgaben für Rentenbeiträge für pflegende Angehörige belastet. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe koste die Pflegeversicherung in diesem Jahr ca. 4 Mrd. Euro und 2025 voraussichtlich 4,5 Mrd. Euro, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Quelle: DGCH, DGIM, GKV Spitzenverband
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