Lungenscreening in NRW: Anträge zur Genehmigung können gestellt werden
Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) in NRW weist darauf hin, dass ab sofort medizinische Versorgungseinrichtungen Anträge für die Durchführung von Untersuchungen gemäß der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung einreichen können. Diese Verordnung ermöglicht die Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren durch den Einsatz von Niedrigdosis-Computertomografien. Ziel der Früherkennung ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.
Anträge einreichen
Das LIA ist die zuständige Stelle für die Genehmigungen auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes und der oben genannten Verordnung. Um deren hohe Anforderungen zu erfüllen, müssen Erst- und Zweitbefunder eine abgeschlossene radiologische Facharztausbildung vorweisen. Zudem sind Nachweise über umfangreiche praktische Erfahrung mit der Befundung und Dokumentation von Computertomografieuntersuchungen sowie regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung erforderlich. Diese Maßnahmen sollen eine hohe fachliche Qualität der Diagnostik im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten.
Medizinische Einrichtungen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, können ihre Anträge bevorzugt per E-Mail an poststelle@lia.nrw.de einreichen. Anträge per Post können geschickt werden an: Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW, 40208 Düsseldorf. Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und einzureichenden Unterlagen gibt es hier.
Quelle: LIA
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