Wie entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)?
Das BAG findet diese „korrigierende Rückgruppierung“ nicht treuwidrig: In die Höhergruppierung bestehe nur beschränkter Vertrauensschutz.
Das BAG stellte sich mit Urteil vom 13. Dezember 2023 (4 AZR 322/22) auf die Seite des Krankenhauses. Die korrigierende Rückgruppierung verstoße nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). Die durch den Höhergruppierungsantrag vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal könne im Nachhinein auch wieder berichtigt werden. Eine Höhergruppierung begründe kein gesteigertes Vertrauen. Das Schreiben des Krankenhauses, dass die Höhergruppierung auf einer umfassenden Prüfung der aktuellen Stellenbeschreibung basiere, könne lediglich einen „begrenzten Vertrauensschutz“ begründen. Eine Zusage,…
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