Neues aus der Rechtsprechstunde
Was war passiert?
Die Personalvertretung (PV) entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung. Neben der Seminargebühr fielen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten an. Diese Kosten machte die Personalvertretung nach dem auf sie anwendbaren Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geltend. Der Arbeitgeber bezahlte jedoch nur die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Bezahlung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten verweigerte er mit der Begründung, dass die beiden Mitglieder der PV an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters hätten teilnehmen können. Die Sache ging vor Gericht und durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht…
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