Der SVR gab 2021 die Empfehlung, grundsätzlich mit Geburt oder Zuzug für jede Person eine ePA per Opt-out-Verfahren einzurichten und zu nutzen (siehe SVR, BT-Drucks. 19/28700, Rn. 11 ff., 163 ff.). Auch sollten ePA-Daten für die „patientenwohldienliche Forschung“ zukünftig zugänglich sein (SVR, BT-Drucks. 19/28700, Rn. 202). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konkretisiert dies in seiner Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vom März 2023 (BMG, Digitalisierungsstrategie [2023], S. 4): „Alle Versicherten erhalten eine ePA, die sie ein Leben lang begleitet. Die freiwillige Nutzung ist durch [ein Opt-out] sichergestellt. Bei der Versorgung wird auf die darin enthaltenen Gesundheits- und Pflegedaten zugegriffen, relevante Daten werden aufwandsarm [im Rahmen…
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