Neues aus der Rechtsprechstunde
Dieser Artikel erklärt, was Annahmeverzugslohn ist, wann er greift und ob der Arbeitgeber in solchen Fällen eventuell auch Freizeitausgleich für Überstunden anordnen kann.
Anspruch auf Annahmeverzugslohn
Nach § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtlich abgesichert, wenn der Arbeitgeber sie früher nach Hause schickt oder ihre Arbeit nicht mehr annimmt. Der sogenannte Annahmeverzugslohn garantiert, dass Arbeitnehmende dennoch ihr volles Gehalt erhalten, obwohl sie keine Arbeitsleistung mehr erbringen können. Ein solcher Anspruch entsteht, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ihre/seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, diese jedoch aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht angenommen wird.
Beispiele dafür sind:
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