Steuerfreibetrag: mehr Netto vom Brutto
Eine der bedeutendsten Anpassungen betrifft den Grundfreibetrag, der um 312 Euro von 11.784 Euro auf 12.096 Euro erhöht wird. Dies dient als effektiver Inflationsausgleich und entlastet insbesondere Geringverdiener.
Mindestlohn: ein Schritt nach vorne
Mit einer Erhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde wird der gesetzliche Mindestlohn an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Für Arbeitnehmer in der Pflege im Geltungsbereich der Pflegearbeitsbedingungenverordnung erhöht sich der Mindestlohn ab dem 1. Juli 2025 für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechender Tätigkeit auf 17,35 Euro sowie für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro brutto pro Stunde.
Minijobgrenze: Flexibilität für Geringverdiener
Auf…
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