Der erste Fall der neuen Klade Ib von Mpox in Deutschland wurde erstmals in Kalenderwoche 42 in Deutschland (Nordrhein-Westfalen) nachgewiesen. Es handelte sich damals um einen Mann im Alter von 30 bis 40 Jahren, der sich von September bis Anfang Oktober in Ruanda aufgehalten hatte und dort einen heterosexuellen Kontakt hatte. Einige Tage nach seiner Rückkehr nach Deutschland entwickelte er Mpox-typische Symptome und konsultierte einen Arzt. Aufgrund der Reiseanamnese wurde nach der Bestätigung der Mpox-Infektion eine kladenspezifische Diagnostik durchgeführt. Am Konsiliarlabor für Pockenviren des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden MPXV der Klade Ib nachgewiesen. Alle Kontaktpersonen wurden damals laut RKI als Kontaktpersonen mit geringem Risiko eingestuft und gemäß den aktuellen Empfehlungen beraten.
Schule in NRW betroffen
Nun wurde bei einer Familie im Rheinisch-Bergischen Kreis zunächst ein Fall von Mpox der Klade Ib bestätigt. Die Erkrankung wurde vermutlich wieder im Rahmen von Reisetätigkeiten eines Familienmitgliedes mit engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung in Afrika erworben. Im Verlauf bestätigte sich nun auch bei drei weiteren Familienmitgliedern, darunter zwei Kindern, die Erkrankung. Dies hat dazu geführt, dass die Schülerinnen und Schüler einer Förderschule in Rösrath bis einschließlich Freitag im Distanzunterricht beschult werden. Nach intensivem Austausch mit dem RKI und weiteren Fachinstitutionen hatten sich das Gesundheitsamt und die Schulleitung mit Blick auf die besonders zu schützende Schülerschaft zu dieser vorbeugenden Maßnahme entschlossen. Die Räume der Schule bleiben geschlossen, um enge Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern und somit eine weitere eventuelle Verbreitung von Mpox zu verhindern.
Distanzunterricht angeordnet
Die Schulleitung hat daher vorsorglich bis zum Abschluss der Ermittlungen des Gesundheitsamtes für die Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht angeordnet. Bei der Schließung der Schule handele es sich um eine präventive Maßnahme. Die Erziehungsberechtigten seien durch die Schulleitung über die Maßnahme informiert worden. Vorausgegangen war eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, die die Schließung der Schule verfügt. Dies sei aus rechtlichen Gründen notwendig, damit Distanzunterricht angeordnet werden kann. Das RKI betont, dass die Labore in Deutschland weiterhin gebeten werden, eine Einsendung von zuvor positiv getesteten Mpox-Proben an das Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI zu veranlassen.
Quelle: RBK, RKI
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