Was passiert bei Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen?
Was ist passiert?
Ein Krankenhaus hatte stationäre Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten auf der kinderonkologischen Station abgerechnet und vergütet erhalten.
Der Medizinische Dienst kam bei seiner Prüfung zum Ergebnis, dass das Krankenhaus, die in § 4 Abs. 4 KiOn-RL des G-BA festgelegten Vorgaben der Strukturqualität, nämlich zwei Pflegekräfte in der Nachtschicht einzusetzen, nicht nachgekommen sei, da nur eine Pflegekraft eingesetzt worden sei. Die Krankenversicherung rechnete daraufhin in Höhe der für diesen Zeitraum gezahlten Vergütungen mit anderweitigen unstreitigen Vergütungsansprüchen des Krankenhauses auf.
Das Krankenhaus erhob daraufhin Klage, die im Wesentlichen damit begründet wurde, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 KiOn-RL erfüllt seien, da sich aus der…
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