Sozialversicherung: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Das Institut der deutschen Wirtschaft e.V. (IW) hat die Auswirkungen einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und SPV simuliert. Dabei stand im Fokus, wie sich die von einer erhöhten Beitragsbemessungsgrenze ausgehenden Zusatzbelastungen für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber (Lohnzusatzkosten) sowie die damit einhergehenden staatlichen Steuerausfälle in der Einkommenssteuer regional verteilen.
Die Zahl der Betroffenen
Die Ergebnisse im Überblick: In Deutschland wären 6,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (und Wähler) mit ihren Arbeitgebern durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und SPV betroffen. Die regionalen Unterschiede sind groß. In Baden-Württemberg sind über ein Viertel der GKV-SPV-Mitglieder von den Belastungen der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen, in Bayern und Hessen rund ein Fünftel der GKV-SPV-Mitglieder. Dagegen liegt die Betroffenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel in Rheinland-Pfalz mit dem Saarland bei 16,2 %, in Ostdeutschland Nord bei 13,6 % und in Ostdeutschland Süd bei 7,4 %.
Höhe der Mehrbelastungen
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen bei einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung, so das IW, eine Beitragsmehrbelastung in Höhe von 22,9 Milliarden Euro jährlich – davon entfallen 18,8 Milliarden Euro auf die GKV. Die regionalen Mehrbelastungen verteilen sich regional sehr unterschiedlich. Mit 4,9 Milliarden Euro hätten die Arbeitgeber und erwerbstätigen GKV-SPV-Versicherten aus Nordrhein-Westfalen den größten regionalen Anteil (21,3 %) an dieser Zusatzbelastung zu tragen. Insgesamt würden die Mehrbelastungen zu über zwei Dritteln in NRW, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern entstehen.
Die betroffenen Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern hätten bei einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung in Deutschland eine Pro-Kopf-Zusatzbelastung von durchschnittlich 3.646 Euro und in der Spitze von 5.614 Euro jährlich zu tragen. Das entspräche im GKV-SPV-Bereich einer Lohnzusatzkostenerhöhung um +46 %.
Staatliche Steuerausfälle
Die von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ausgelösten Beiträge zur GKV und SPV sind abzugsfähig als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer. Dies führt zu Steuererstattungen bei den GKV-SPV-Versicherten und über die Verteilung des Einkommenssteueraufkommens zu Steuerausfällen beim Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Insgesamt müsste der Staat Steuerausfälle in Höhe von 4,74 Milliarden Euro p.a. hinnehmen. Davon entfielen 1,9 Milliarden Euro auf die Bundesländer, 0,7 Milliarden Euro auf die Kommunen und 2,1 Milliarden Euro auf den Bund.
Wirtschaftspolitische Einordnung
„Bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und SPV entstehen Mehrbelastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Höhe von insgesamt 22,9 Milliarden Euro. Paritätisch von den Arbeitnehmern und Arbeitgeber getragen, entspräche das jeweils 11,45 Milliarden Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund drohen – bei schwächelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit – ausgerechnet leistungsstarke und prosperierende Wirtschaftsstandorte in Deutschland überdurchschnittlich stark belastet zu werden“, befürchtet das Institut der Wirtschaft.
Quelle: IW
Artikel teilen