Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung
Eine Kurzanalyse des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) „Zur Zukunftsfähigkeit der Sozialen Pflegeversicherung“ enthält aktuelle Vorausberechnungen des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Untersuchung offenbart die Zunahme des finanziellen Drucks und damit den Reformbedarf in der SPV, selbst bei konservativen Annahmen der künftigen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- In den letzten zwanzig Jahren stiegen die Ausgaben in der SPV um durchschnittlich 5,7 %, während sich die Einnahmen um 2 % erhöhten. Dies führt nach den Berechnungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) bis ins Jahr 2040 zu mehr als einer Verdopplung des heutigen SPV-Beitragssatzes.
- Die künftige Beitragssatzentwicklung ist, so die Studie, in hohem Maße von der Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung abhängig. Die mehrfache Erhöhung der Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber hat die Finanzierungslage zusätzlich zur demografischen Situation verschärft. So führten die Pflegestärkungsgesetze I und II bereits im Einführungsjahr zu sehr hohen Ausgabensteigerungen von 13,4 % (2015) beziehungsweise 22,9 % (2017) und auch in den Folgejahren zu einem höheren Ausgabenniveau.
- „Das erforderliche Finanzvolumen für die Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI) wurde von der Bundesregierung unterschätzt. Sie ging für das Jahr 2022 von Mehrausgaben von 2,75 Milliarden Euro aus. Tatsächlich dürften die Ausgaben bei 3,6 Milliarden Euro gelegen haben. Für 2024 sind laut den WIP-Berechnungen voraussichtlich sogar Ausgaben in Höhe von 5,4 Milliarden Euro zu erwarten,“ so das WIP.
Quelle: WIP-Kurzanalyse Mai 2024
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