Lauterbach: Krankenhausreform ist „zurück in der Spur“

Bundesärztekammer fordert mehr Aufgabenteilung und Kooperation
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigt sich zuversichtlich, dass sowohl die Krankenhausreform als auch das Transparenzgesetz jetzt rasch vorangetrieben werden.

„Die Krankenhausreform ist zurück in der Spur. Diese beiden Reformen sind existenziell – sowohl für Patienten – wie auch für die Krankenhäuser“, sagte der Bundesgesundheitsminister gestern auf einer Pressekonferenz. Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass das Krankenhaustransparenzgesetz im März verabschiedet werden soll, um Versorgungsqualität und Behandlungserfolg für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten: „Wenn Patienten wissen, welches Krankenhaus wie gut ist, werden sie besser versorgt. Der Zusammenhang zwischen Behandlungsqualität und Behandlungsergebnis ist eindeutig.“ Für eine informierte Entscheidung aller Patienten und Patientinnen brauche es deshalb den Klinik-Atlas.

„Die Krankenhausreform ist nötiger denn je, denn wir haben zwei voneinander unabhängige Probleme zu lösen: Viele Krankenhäuser, die wir dringend benötigen, sind in wirtschaftliche Not geraten. Das betrifft oft kleinere Kliniken auf dem Land. Das zweite Problem: Wir sehen große Qualitätsdefizite in Krankenhäusern, weil zu wenig Spezialisierung stattfindet. Macht man spezielle Eingriffe nicht regelmäßig, kommt es zu vermeidbaren, schweren Komplikationen“, sagte Lauterbach.

Auswertung von sieben Erkrankungsgruppen

Gesundheitsforscher Prof. Reinhard Busse (TU Berlin), Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung legte eine Auswertung von sieben Erkrankungsgruppen vor. Busse: „Das Ergebnis ist, dass die Sterblichkeit bei Herzinfarkt und Schlaganfall um 30 Prozent geringer ist, wenn der Patient oder die Patientin in ein gutes Krankenhaus geht anstatt ins schlechtere. Wenn Patienten sich vor Operationen im Klinikatlas schlau machen würden, dann hätten wir Tausende Komplikationen weniger.“
Der Vorsitzende des Verbandes der Universitätsklinika in Deutschland, Jens Scholz, fügte an: Es könnten nicht mehr alle Kliniken „am Tropf“ gehalten werden. „Uniklinken können koordinierende Funktion und Steuerung machen. Wir können nicht alle behandeln, wollen aber dazu beitragen, dass alle die bestmögliche Medizin erhalten, die es gibt.“

Prof. Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege: „Wir können nicht jeden Bürger in die Uniklinik holen. Das wäre auch nicht sinnvoll. Es gibt derzeit viel zu viele unnötige Aufnahmen. Bei kleinen Komplikationen können das kleinere Versorger vor Ort machen. Es geht um die verzahnte Versorgung der Zukunft. Unser Anspruch ist es, Vernetzungskonzepte weiterentwickeln, um gemeinsam mit Versorgern in der Peripherie die Patienten zu versorgen und so lange wie möglich zu Hause zu behalten.“

Neben der Veröffentlichung der Klinikqualität soll, so das Bundesgesundheitsministerium, mit dem Krankenhaustransparenzgesetz verhindert werden, dass Krankenhäuser in Finanzschwierigkeiten kommen. Dafür sei eine Liquiditätshilfe von sechs Milliarden Euro vorgesehen, die früher ausgezahlt werden solle als geplant. Zusätzlich sollen die Landesbasisfallwerte angehoben werden.

„Plakative Hochrechnungen verunsichern"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, erklärt zu der Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministe„rs: Der Bundesgesundheitsminister hat sich für seine heutige Pressekonferenz einen Tag ausgesucht, an dem die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken mit einem Warnstreik auf ihre schwierigen Arbeitsbedingungen hinweisen. Außerhalb der Universitäten kämpfen viele kleine und mittlere Krankenhäuser um ihr wirtschaftliches Überleben. In dieser Situation ist ein weiterer öffentlicher Schlagabtausch im Streit um das Transparenzgesetz kein Lösungsbeitrag. Der Minister muss sich stattdessen auf die wirklich drängenden Probleme in der Versorgung konzentrieren.“

Es sei gut und richtig, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von Krankenhäusern treffen zu können. „Plakative Hochrechnungen zu vermeintlich vermeidbaren Todesfällen, wie sie von Herrn Prof. Busse präsentiert wurden, verunsichern aber Patientinnen und Patienten und diskreditieren die Arbeit der Beschäftigten in unseren Gesundheitseinrichtungen. Auch vor diesem Hintergrund werden wir die heute vorgestellten Berechnungen zu den Effekten öffentlich verfügbarer Qualitätsdaten sorgfältig prüfen.“

Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel gefordert

Ganz unabhängig davon gehe die Vorstellung an der Realität vorbei, einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wüssten heutzutage nicht, welche Krankenhäuser spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten für Herzinfarkte und Schlaganfälle vorhalten. Auch Patienten können dies über die bereits vorhandenen Informationsquellen wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis oder die „Weisse Liste“ leicht in Erfahrung bringen. Das gelte genauso für die Frage, welche Krankenhäuser bei der Behandlung von Krebs oder anderen gravierenden Erkrankungen über besondere Expertise verfügten. Dafür brauche es kein neues, bürokratielastiges Register.

Alle Entscheidungsträger in Bund und Ländern sollten sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein, noch in diesem Jahr die Weichen für grundlegende Reformen zu stellen. „Wir brauchen mehr Aufgabenteilung und Kooperation unter den Krankenhäusern, mehr Konzentration in der Spezialversorgung und zugleich eine nachhaltige Stabilisierung der flächendeckenden Grundversorgung. Außerdem wird die beste Krankenhausreform ins Leere laufen, wenn sie nicht mit einer nachhaltigen Stärkung der ambulanten Versorgung, mit einer stimmigen Reform der Notfallversorgung und mit einer konsequenten Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung verbunden wird. Bei all dem müssen wir darauf achten, im Flächenland Deutschland dünn besiedelte Regionen nicht von der Versorgung abzukoppeln. Grundlage für den Erfolg aller Reformbemühungen sind schließlich entschiedene Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in allen Versorgungsbereichen.“

Das Transparenzgesetz wird am 21. Februar im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beraten.

Eckpunktepapier – Krankenhausreform: hier

Quellen: BMG, BÄK

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