Diplom-Informatiker Prof. Ulrich Kelber äußerte als ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter auf dem Kongress Bedenken gegen die „ePA für alle" in der jetzt vorgestellten Form. Als „bekennender Fan der Digitalisierung" kritisierte Kelber Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-Out Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung" für das Projekt.
„Neue juristische Fallstricke“
Mit Blick auf die Sichtweise von Ärzten und Psychotherapeuten referierte Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, vor allem über neue juristische Fallstricke, weil die „ePA für alle" die berufsrechtlich und strafrechtlich fixierte Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten unter den Bedingungen der Opt-out-Regelung faktisch abschaffe.
Prof. Dr. Jürgen Windeler, bis vor kurzem Leiter des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) stellte fest: „Bei Entscheidungen in einem Gesundheitssystem geht es in allererster Linie um die Frage, ob diese gesundheitliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Die Vorteile sind gegen Nachteile (Nebenwirkungen) abzuwägen." Das sei mit den Abrechnungsdaten und unsortierten ePA-Daten nicht möglich, so Windeler. Falsche Versprechungen brächten die Gefahr, Prozessverbesserungen zu vernachlässigen.
Quelle: Freie Ärzteschaft
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