Elektronische Patientenakte: Weiterhin Informationsbedarf

Bevölkerungsrepräsentative Befragung
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Beim Thema elektronische Patientenakte (ePA) ist noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Das zeigen die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Civey-Befragung unter 10.000 Personen, die im August 2024 im Auftrag des AOK-Bundesverbandes durchgeführt worden ist.

61 Prozent der Befragten befürworten die Regelung, dass 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird, falls dem nicht aktiv widersprochen wird (Opt-out-Regelung). Knapp 20 Prozent der Befragten lehnen die Regelung ab, etwa 15 Prozent sind noch unentschieden. Der Anteil der Unentschiedenen ist damit im Vergleich zu einer gleichlautenden Vorgängerbefragung im November 2023, also kurz vor dem Beschluss der Einführung der „ePA für alle", sogar um knapp drei Prozent gestiegen.

„Aktuell beginnen die elf AOKs damit, ihre 27 Millionen Versicherten mit persönlichen Anschreiben oder E-Mails über die Einrichtung ihrer persönlichen ePA zu informieren", sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. „Die verpflichtenden Schreiben sind für uns ein Anlass, die Menschen über die Vorteile der ePA und die umfassenden Regelungen zum Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten aufzuklären. Selbstverständlich weisen wir auch auf die Widerspruchsmöglichkeit hin, die der Gesetzgeber vorgesehen hat". Die gewohnte medizinische Versorgung sei auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden.

Großes Interesse an Funktionen der ePA

Die aktuelle Civey-Befragung zeigt ein großes Interesse an der Nutzung der Funktionen, die die elektronische Patientenakte bietet - insbesondere bei digital affinen Menschen. So äußern 77 Prozent der Befragten Interesse daran, über ihre ePA künftig Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Labordaten einzusehen. Knapp 13 Prozent haben daran kein Interesse, 10 Prozent sind unentschieden. Bei Menschen, die sich besonders für neue digitale Anwendungen wie Apps auf dem Smartphone interessieren, liegt der Anteil der Interessierten sogar bei knapp 90 Prozent.

Ähnlich groß ist die Zustimmung zu der Aussage „Ich habe Interesse daran, über die elektronische Patientenakte Informationen zu verordnetenBehandlungen und Medikamenten einzusehen." Hier äußern sich 73 Prozent der Teilnehmenden positiv (bei den besonders digital affinen Befragten sogar 86 Prozent), 15 Prozent ablehnend und knapp 12 Prozent unentschieden.

Interesse am Hochladen eigener Dokumente weniger ausgeprägt

Weniger ausgeprägt ist dagegen das Interesse daran, künftig selbst Dokumente in der persönlichen ePA zu speichern und dadurch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zugänglich zu machen. Hier äußern knapp 57 Prozent Zustimmung, während sich ein Viertel ablehnend äußert und knapp ein Fünftel (19 Prozent) unentschieden ist. Bei den Befragten, die sich nach eigener Auskunft besonders für neue digitale Anwendungen wie Smartphone-Apps interessieren, liegt die Zustimmungsrate für das Hochladen eigener Dokumente in der ePA bei 71 Prozent.

Mit dem Digitalgesetz hatte der Gesetzgeber die Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten inklusive der familienversicherten Kinder ab dem 15. Januar 2025 festgelegt. Sie soll zunächst in Pilotregionen starten und ab Februar 2025 dann bundesweit ausgerollt werden.

„ePA kann große Relevanz im Praxisalltag entwickeln“

Auch aktuell können Versicherte der AOK bereits die elektronische Patientenakte „AOK Mein Leben" nutzen, müssen sich aber aktiv um die Beantragung kümmern (Opt-in-Lösung). „Mit der Einführung der sogenannten Opt-out-Lösung im kommenden Jahr gibt es jetzt die Chance, dass die elektronische Patientenakte flächendeckend in der Versorgung ankommt und dadurch eine große Relevanz im Praxisalltag entwickelt", so AOK-Vorständin Carola Reimann. Die automatisch angelegte ePA bietet dann eine sichere digitale Ablage für die Gesundheitsdaten der Versicherten, vermeidet unnötige Doppelbehandlungen und fördert die Vernetzung zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Sie können sich mit Zustimmung der Versicherten einen Überblick über die Gesundheitshistorie der Patientinnen und Patienten verschaffen und medizinische Dokumente einsehen. Die Versicherten können über die ePA auf Arzt- oder Krankenhausberichte, Röntgenbilder, ihren persönlichen Medikationsplan oder Übersichten zu Impf- und Vorsorgeuntersuchungen zugreifen. Zudem haben sie die Möglichkeit, auch eigene Dokumente in die Akte zu laden. Dabei gelten höchste Datenschutzanforderungen, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Widerspruch innerhalb von sechs Wochen möglich

„Wichtig ist, dass sich die Versicherten nicht aktiv um die neue Patientenakte kümmern müssen. Ab 2025 steht diese automatisch bereit, wenn nicht vorher widersprochen wurde", betont Reimann. Wer die neue elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit, der Einrichtung der Akte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Briefes beziehungsweise der E-Mail zuwidersprechen. „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung für oder gegen die Einrichtung der ePA jederzeit ändern", so Reimann.

Die Umfrage zum Thema ePA ist vom AOK-Bundesverband beim Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt worden. Im Rahmen der bundesweiten, repräsentativen Studie sind vom 5. bis zum 9. August 2024 insgesamt 10.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren online befragt worden.

Quelle: AOK

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