Impulspapier zur Verbesserung der Krankenhausreform
Zu der am 21. Februar 2024 stattfindenden Beratung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates schlägt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) vor, die bereits existierenden Portale und Transparenzinitiativen zusammenzufassen und auf einer Plattform darzustellen. Damit könnten die von den Bundesländern zu Recht kritisierten Eingriffe in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung verhindert werden.
Der BDPK bemängelt, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form keine Transparenz bringe. Auch wenn die Intention richtig sei, mehr Transparenz zu schaffen, würde das geplante Krankenhausverzeichnis den Patientinnen und Patienten keine relevanten Qualitätsergebnisse bieten, sondern enthalte allgemeine Informationen vor allem zur Anzahl der Fachabteilungen und zur Personalausstattung.
Unnötiger Bürokratieaufwand und vermeidbare Kosten
Dies ist nach Auffassung des BDPK für die Patienten von geringem Nutzen und für die Krankenhäuser mit unnötigem Bürokratieaufwand und vermeidbaren Kosten verbunden. Durch Zusammenlegung der existierenden und bewährten Portale würde dies verhindert und zugleich könnten die Bedenken der Länder zerstreut werden, die in dem Gesetz einen Eingriff des Bundes in die Länderkompetenzen sehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) macht die Umsetzung der weiteren Pläne für eine Krankenhausreform von der Zustimmung der Bundesländer zum Krankenhaustransparenzgesetz abhängig. Um den dadurch ins Stocken geratenen Reformprozess wieder voranzubringen, hat der BDPK ein umfassendes „Impulspapier“ erarbeitet und den Politikerinnen und Politikern in Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.
Grundlage für detaillierte Analysen
Das Papier enthält eine aktuelle Situationsbeschreibung der Krankenhäuser und eine Übersicht der Reformkomponenten, die aus Sicht des BDPK zur Lösung der bestehenden und künftigen Probleme erforderlich sind. Die Beschreibung und die Rahmenempfehlungen bilden die Grundlage für detaillierte Analysen und konkrete Vorschläge zu den wesentlichen bisher bekannten Reformvorstellungen der Politik.
Der BDPK kritisiert, dass der aktuelle Stand der Reform die wirtschaftliche Notlage der bestehenden Krankenhäuser außer Acht lässt. Die außergewöhnlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre und rückläufige Patientenzahlen seien nicht ausgeglichen worden. Es sei zu E, dass auch solche Krankenhäuser, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dringend gebraucht würden, insolvent würden und vom Markt verschwinden.
Einfache Korrekturen der Vergütungssystematik
Unabhängig von einer grundlegenden Reform ist es aus Sicht des BDPK deshalb dringend erforderlich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sofort zu stabilisieren. Es wären nur einfache Korrekturen der Vergütungssystematik vorzunehmen, die von den Krankenkassen finanziert und somit ohne Auswirkung auf den Bundeshaushalt wären. Nur die Überversorgung abzubauen sei zu wenig, zumal die bisher vorgesehenen Instrumente nicht geeignet seien, um Unterversorgung vor allem in ländlichen Regionen zu vermeiden oder zu beseitigen.
Gefordert sei ein Blick aufs Ganze: Eine Reform, die allein auf den Krankenhaussektor beschränkt sei, greife zu kurz und gefährde die Versorgungssicherheit. Um stabile Rahmenbedingungen für eine gute Versorgung zu schaffen, müssten alle notwendigen medizinischen Leistungsangebote in die Reformplanungen einbezogen werden. Dazu gehöre alles, was die Menschen in einer Region an haus- und fachärztlicher Versorgung brauchen, zum Beispiel innerhalb von 30 Minuten eine qualitätsgesicherte Versorgung von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Unfällen, internistischen Notfällen und intensivmedizinischer Behandlung.
Eine „radikale Entbürokratisierung“
Bei fehlender Sicherstellung durch ambulante Versorger wären die Krankenhäuser verantwortlich. Der Rettungsdienst und Kapazitäten zur medizinischen Rehabilitation und Übergangspflege wären in die Planung einzubeziehen. Auf diese Weise ließe sich sowohl Über- als auch Unterversorgung erkennen und die stationäre Versorgung würde durch die weiterhin vorgeschlagene Ambulantisierung effizienter. Zu mehr Effizienz sollte auch durch eine „radikale Entbürokratisierung“ gesorgt werden: Jede Regelung im Gesundheitssystem müsse ihren Sinn für eine gute Versorgung beweisen, wenn er fehle, müsse die Regelung gestrichen werden. Zudem fordert der BDPK, dass die Leistungsanbieter, wie die Krankenhäuser und ihre Verbände, am Reformprozess beteiligt werden. Dies sei bisher in keiner Form geschehen.
Quelle: BDPK
Artikel teilen