Krankenhausfinanzierung: Keine zusätzliche Unterstützung vom Bund

Mitschuld der Länder
ab
Krankenhausfinanzierung: 70 Prozent der Häuser in Exesitenznot
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Trotz bundesweiter Proteste gegen das „Krankenhaussterben“ wird es wohl keine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Bund geben. Investitionskosten sind Ländersache, wie das Bundesgesundheitsministerium klarmacht. 

Seit mehr als zehn Jahren bleiben die Länder die Hälfte der notwendigen Investitionskosten für die Krankenhäuser schuldig, kritisiert das Bundesgesundheitsministerium im Faktenpapier zur Situation der Krankenhäuser, das MT im Dialog vorliegt. Die Substanz vieler Krankenhäuser sei daher marode. Doch nicht nur deshalb sei künftig weder eine flächendeckende Qualität noch die Wirtschaftlichkeit aller Häuser sicherzustellen. Es gebe mit 1.700 Kliniken schlichtweg zu viele Krankenhäuser in Deutschland. Die Krankenhausdichte übertreffe alle Länder Europas. Mit Ausnahme Österreichs gebe europaweit zudem kein Land pro Kopf mehr für Krankenhäuser aus.

Fallzahlen gesunken

Die derzeitigen Defizite der Krankenhäuser sind nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlen nach der Corona-Pandemie deutlich gesunken sind. Dieser Trend werde anhalten, weil ein immer größerer Anteil von Behandlungen ambulant gemacht werden könne, so die Prognose. Um die stationäre Versorgung zu verbessern, hätten sich Bund und Länder deshalb am 10. Juli auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Kernelement ist die Einführung von Vorhaltepauschalen (60 Prozent), die vor allem kleinerer Häuser stützen soll. Ohne die Krankenhausreform würden bis zum Jahr 2030 25 Prozent der Kliniken in Insolvenz gehen, schätzen Experten. 

70 Prozent der Kliniken existenzgefährdet?

Nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts sorgen sich allerdings bereits heute 70 Prozent der Kliniken ernsthaft um ihre Existenz. Bis Ende 2023 müssten die Kliniken inflationsbedingte Defizite im Umfang von 10 Milliarden Euro verkraften. „Wenn die Politik weiterhin die dramatische Situation der Krankenhäuser ignoriert und tatenlos dabei zusieht, wie eine Klinik nach der anderen Insolvenz anmeldet, werden viele Krankenhäuser Lauterbachs Krankenhausreform nicht mehr erleben", so Dr. Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Gerade in ländlichen Regionen, wo der nieder-gelassene Sektor immer stärker wegbricht, können wir den Menschen nicht noch mehr Versorgungslücken zumuten. Gerade dort sorgen die Krankenhäuser mittlerweile vielfach für die ärztliche Grundversorgung“, argumentiert Gaß. 

Hilfen vom Bund 

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf bereits erbrachte und angekündigte zusätzliche Hilfen. „Wir werden die Bezahlung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, die derzeit den Kosten mit z.T. jahrelanger Verzögerung nachläuft, per Gesetz beschleunigen. Darüber hinaus wird bereits im Jahr 2025 die Krankenhausreform ausweisen, welche Krankenhäuser in Zukunft für die Versorgung besonders benötigt werden“, heißt es in dem Faktenpapier. Zahlreiche Bundesländer hätten zudem angekündigt, diese Krankenhäuser schon vorab mit finanziellen Hilfen zu unterstützen. Bis dahin würden die Beschleunigung der Bezahlung der Pflege und eine jetzt bevorstehende Anpassung der Bezahlung pro Fall den Krankenhäusern helfen. 

6 Milliarden Euro für energiebedingte höhere Kosten

Zusätzlich habe der Bund den Krankenhäusern noch 6 Milliarden für energiebedingte höhere Kosten zur Verfügung gestellt. 2,5 Milliarden würden noch bis zum Frühjahr 2024 ausgezahlt. Auch in den vergangenen Jahren hätten die Krankenhäuser vom Bund bereits erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten. Diese seien gewährt worden, um Steigerungen direkter und indirekter Energiekosten sowie Belastungen und Einnahmerückgänge während der Corona-Pandemie auszugleichen. 

Weitere Maßnahmen

So hätten die Kliniken zur finanziellen Unterstützung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie von März 2020 bis Juni 2022 Versorgungsaufschläge und Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 21,5 Milliarden. Euro erhalten. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Versorgungsaufschläge sind Instrumente, mit denen besondere pandemiebedingte Belastungen und Einnahmerückgänge der Krankenhäuser ausgeglichen werden sollen. Die Gewährung dieser Leistungen ist daher immer nur so lange gerechtfertigt, wie derartige Belastungen anhalten. 

  • Erlösausgleiche: Für die Jahre 2020 bis 2022 waren außerdem coronabedingte Erlösausgleiche für die Krankenhäuser vorgesehen. Zusätzlich konnten Krankenhäuser vor dem Abschluss der Vereinbarung über einen coronabedingten Erlösausgleich unter bestimmten Bedingungen eine Abschlagszahlung erhalten. So sollten Liquiditätsengpässe vermieden werden. 
  • Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen verkürzt: Die Geltung der von 30 auf fünf Tage verkürzten Zahlungsfrist für die Begleichung von Krankenhausrechnungen wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. 
  • Pflegeentgeltwert gestiegen: Der vorläufige Pflegeentgeltwert von 163,09 Euro wurde für die zweite Hälfte des Jahres 2022 auf 200 Euro je Tag und seit dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro je Tagangehoben. 
  • Förderung von pädiatrischen Leistungen: Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Alter von über 28 Tagen und unter 16 Jahren wird jeweils für die Jahre 2023 und 2024somatischen Krankenhäusern ein Erlösvolumen auf Grundlage des Jahres 2019 garantiert. Darüber hinaus werden für beide Jahre jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderung der Krankenhäuser mit Geburtshilfeabteilungen: Den Bundesländern werden nach dem Königsteiner Schlüssel für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro zugewiesen, um Geburtshilfestandorte nach bestimmten Kriterien zu fördern.  

Quellen: BMG, DKG

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