Durch das Krankenhaustransparenzgesetz wurde mit dem § 135d „Transparenz der Qualität der Krankenhausbehandlung“ ein neuer Paragraf in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Mit einer Blitzumfrage sollte untersucht werden, wie viele Krankenhäuser von fehlerhaften Informationen im Transparenzverzeichnis beziehungsweise im Bundes-Klinik-Atlas betroffen sind. An der repräsentativen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) beteiligten sich bundesweit 412 Krankenhäuser.
Fehlerhafte Informationen
79 % der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland haben fehlerhafte Informationen zu ihrem Krankenhaus im Bundes-Klinik-Atlas identifiziert, soweit sie dies überprüft haben. Die Fehlinformationen betreffen vor allem falsche oder fehlende Fachabteilungen, Notfallstufen, Fall-, Betten- und Pflegepersonalzahlen, fehlende Zertifikate und falsche Adressen, Krankenhausnamen und Träger.
Quelle: DKI
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