Mit dem interaktiven Krankenhausatlas sollen sich Patientinnen und Patienten oder Angehörige vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren können, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen werde. Per Datenvergleich könne man so herausfinden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert sei.
Patientinnen und Patienten sollen unter anderem diese Daten abrufen können:
• Fallzahlen (ab 1. Oktober 2024 differenziert nach 65 Leistungsgruppen)
• Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal
• Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
• Zuordnung zu Versorgungsstufen (sogenannte Level)
Kritiker befürchten Intransparenz
Der Klinikatlas stößt auch auf Kritik. So erklärte im Vorfeld des geplanten Starts Prof. Dr. med. Andreas Fritsche, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG): „Es ist richtig und wichtig in der Krankenhauslandschaft für mehr Transparenz zu sorgen und Patientinnen und Patienten die Auswahl einer für sie geeigneten Einrichtung zu erleichtern. Doch mit der Etablierung eines neuen Klinikatlasses stellt sich derzeit die Frage, inwiefern dieser sich von bereits existierenden Registern abgrenzen möchte und kann. An der Stelle agiert Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach leider sehr intransparent. Es ist nicht klar, welche Daten und Informationen in das neue Onlineregister, das am 16. Mai starten soll, einfließen.“
Zu einer weiteren Intransparenz führe der Konflikt zwischen dem Bundesgesundheitsministeriums und anderen Akteuren wie der Krankenhausgesellschaft, die bereits ein Krankenhausverzeichnis verwaltet. Dies schüre Unsicherheiten in der Bevölkerung, kritisierte Fritsche.
Der Sozialverband VdK befürchtet ebenfalls, dass mit diesem Verzeichnis andere Maßnahmen der Qualitätssicherung verdrängt werden: „So kann in dem Portal veröffentlicht werden, ob ein Krankenhaus die formellen Voraussetzungen für eine Leistungsgruppe erfüllt. Auch Faktoren wie Komplikationen und Mortalität sollten erfasst werden. Aber es müsste auch nachgehalten werden, ob diese Einrichtung gute Ergebnisse bei der Patientensicherheit hat oder die Hygienestandards erfüllt.“
Quellen: BMG, DDG, Sozialverband VdK
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