Kinder- und Jugendärzte weisen Rücknahme der Entbudgetierung zurück

Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
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Der AOK-Bundesverband fordert, die seit dem 2. Quartal 2023 eingeführte Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin wieder rückgängig zu machen. Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) stößt diese Forderung auf scharfe Kritik.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Eine solche Forderung zeigt deutlich, dass die Krankenkassen offenbar immer noch nicht begriffen haben, was es für Kinder- und Jugendarztpraxen all die Jahre bedeutet hat, als der hohe tatsächliche Arbeitsaufwand nur teilweise finanziell vergütet wurde. Die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurde so aufs Spiel gesetzt. Frau Reimann lade ich herzlich ein, einen Arbeitstag in meiner Praxis zu verbringen. Vielleicht verschafft ihr dieser Einblick ein besseres Verständnis für die Realität der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, darunter auch ihre Versicherten. Eine Ausweitung unbezahlter Mehrarbeit für Ärztinnen und Ärzte und Praxisteams ist schlechterdings nicht zumutbar.“

Es wirke, als hätte die AOK die langfristigen Interessen ihrer Versicherten nicht im Blick. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Generationenwechsels in den Praxen steht, so Hubmann, die ambulante pädiatrische Versorgung in den kommenden Jahren vor einer ernsthaften Bedrohung. Da passe es nicht mehr in die Zeit, dass Kassen sich weigern, anders als im Krankenhaus, Gehaltserhöhungen für Medizinische Fachangestellte mitzufinanzieren.

Effizienzreserven im Gesundheitssystem

Es gebe jedoch auch aus Sicht des BVKJ erhebliche Effizienzreserven im Gesundheitssystem. Ein Beispiel dafür seien die hohen Verwaltungskosten der Krankenkassen, die das Geld, das eigentlich für die medizinische Versorgung der Versicherten vorgesehen sei, zweckentfremden. „Gerade die AOKen stehen da an der Spitze“, betont Hubmann.

„Die AOK sollte sich erstmal an die eigene Nase fassen: Versicherte erhalten am Freitag ab 12 Uhr keinen Versicherungsnachweis mehr, Neugeborene bekommen ihren Versichertennachweis erst nach dem dritten Lebensmonat – was dazu führen kann, dass ihnen lebenswichtige Impfungen vorenthalten werden. Ultraschall ist nur dreimal pro Quartal erlaubt und nach einer notwendigen Medikamentengabe gibt es keine Atemwegstestung auf Kosten der Krankenkassen. Dazu sagen wir entschieden Nein.“

Willkürliche Kontingentierungen der Krankenkassen und vor allem Regresse, die auf Kosten der Kranken, insbesondere Kinder mit Behinderung, gehen, erschwerten eine rationale medizinische Versorgung. Hubmann fragt: „Wann hören die Krankenkassen endlich auf, gegen die Ärztinnen und Ärzte zu arbeiten, anstatt konstruktiv mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze für eine kosteneffiziente Patientenversorgung zu suchen?“

Quelle: BVKJ

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