Infektionsrisiken durch Stich- und Schnittverletzungen
Infektion einer Auszubildenden bei der Blutentnahme
Was war passiert?
Die Klägerin befand sich in einer ärztlichen Praxisgemeinschaft in ihrer Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Die Praxis benutzte nicht die nach der Technischen Regelung für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) erforderlichen Sicherheitskanülen. Die Auszubildende entnahm auf Weisung bei einem Patienten, der an Hepatitis C erkrankt war, Blut. Ihre Bitte nach Sicherheitskanülen war abgelehnt worden. Die Klägerin stach sich die Nadel in den Finger und infizierte sich mit Hepatitis C. Die Klägerin hat über die Erkrankung mit Hepatitis C hinaus weitergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen erlitten, die auf die Infektion zurückzuführen sind. Infolge der medikamentösen Dualtherapie der Hepatitis C mit einem…
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