Gesundheitstechnologien: Gemeinsam für hohe Standards
Mithilfe von Health Technology Assessment (HTA) kann der Mehrwert neuer Gesundheitstechnologien für Patientinnen und Patienten im Vergleich zur aktuellen Standardtherapie bewertet werden. Die EU-HTA-Verordnung regelt die künftige Bewertung der klinischen Studienlage von neuen Arzneimitteln und Medizinprodukten auf europäischer Ebene. Diese wird in sogenannten EU-HTA-Berichten (Joint Clinical Assessments, JCA) veröffentlicht und soll von den EU-Mitgliedstaaten bei ihren länderspezifischen Entscheidungen zum Zusatznutzen und zur Erstattung berücksichtigt werden. Die Umsetzung der EU-HTA-Verordnung startet ab Januar 2025 mit EU-HTA-Berichten zu neuen Krebsmedikamenten und neuartigen Therapien.
Stand der Vorbereitungen
Die Weichen dafür, dass die HTAs zum Vorteil der Patienten und der Gesundheitssysteme umgesetzt wird, werden derzeit gestellt. Vor diesem Hintergrund kamen in dieser Woche Expertinnen und Experten der Haute Autorité de santé (HAS) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu einem Arbeitstreffen in Köln zusammen, um sich gegenseitig über den Stand der Vorbereitungen auf diese neue europäische Ära der Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu informieren.
„Ich danke dem Präsidenten von HAS, Lionel Collet, und seinem Team für den sehr konstruktiven Austausch heute hier bei uns im Institut“, sagte IQWiG-Chef Thomas Kaiser nach dem Treffen. Der Besuch sei Teil eines laufenden Dialogs zwischen den beiden HTA-Agenturen: „Uns eint der Wunsch nach hohen Standards bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien. Dafür wollen wir gemeinsam in den zuständigen Gruppen auf EU-Ebene streiten.“
Quellen: G-BA, IQWiG
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