Gesundheitsberufe häufiger arbeitsunfähig wegen COVID-19

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Corona: Krankenstand
Bei den rund vier Millionen Beschäftigten, die als Mitglieder bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, sind im Juni 2020 insgesamt 1.450 AU-Fälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose aufgetreten. Luis Louro - stock.adobe.com
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Beschäftigte im Gesundheitswesen und in sozialen Berufen bekamen im Juni überdurchschnittlich häufig eine Arbeitsunfähigkeit (AU) aufgrund eines COVID-19-Verdachts bescheinigt. Das geht aus einer Datenanalyse des BKK-Dachverbandes hervor.

Der BKK Dachverband hat im Rahmen seiner monatlichen Datenanalyse zum fünften Mal Versichertendaten im Zusammenhang mit Covid-19 ausgewertet. Bei den rund vier Millionen Beschäftigten, die als Mitglieder bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, sind im Juni 2020 insgesamt 1.450 AU-Fälle (Mai 2.342 AU-Fälle, April 4.062 AU-Fälle; März 2.501 AU-Fälle; Februar 4 AU-Fälle) im Zusammenhang mit einer SARS-CoV2/Covid-19-Diagnose aufgetreten.

Dabei waren die Betroffenen im Juni im Schnitt 8,0 Tage pro Fall arbeitsunfähig. Bezogen auf alle AU-Fälle beziehungsweise AU-Tage im Berichtsmonat, liegt der Anteil der mit COVID-19 in Verbindung stehenden AU-Fälle insgesamt bei 0,45 Prozent und an allen AU-Tagen bei 0,26 Prozent.

Bremen und Sachsen-Anhalt über dem Bundesdurchschnitt

Auch die Juni-Auswertung verfestigt den Trend, dass insbesondere Beschäftigte in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ (zum Beispiel Kranken- und Altenpfleger, Erzieher) beziehungsweise in entsprechenden Branchen (zum Beispiel Gesundheitswesen, Heime oder Sozialwesen) mehr AU-Fälle und AU-Tage im Zusammenhang mit einer SARS-CoV2/Covid19-Diagnose aufweisen, als es beispielsweise bei Beschäftigten in Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen sowie Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen der Fall ist.

Über dem Bundesdurchschnitt liegen Beschäftigte mit Wohnorten in Bremen und Sachsen-Anhalt, unterhalb dagegen in Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittliche Falldauer variiert im Bundesländervergleich zwischen 4,2 und 11,0 Tagen je Fall. Es ist davon auszugehen, dass diese Unterschiede maßgeblich durch das regionale Infektionsgeschehen in einzelnen Hotspotregionen zu erklären ist.


Quelle: BKK, 22.07.2020

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