Obwohl der Reformbedarf seit langem bekannt sei, agiere Gesundheitsminister Lauterbach wie die Vorgängerregierung lediglich mit bekannten Maßnahmen: Abschmelzung der Kassenvermögen und Anhebung der Zusatzbeiträge, kritisierten die Innungskrankenkassen jetzt auf einer Pressekonferenz. Der Handlungsdruck, um auch künftig „unser stabiles, leistungsfähiges und hochwertiges Gesundheitssystem zu erhalten“, sei jedoch enorm hoch, unterstrich Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Wir verstehen nicht, warum die seit dem 31. Mai 2023 überfälligen Empfehlungen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV noch immer im Bundeskanzleramt zur Abstimmung liegen", bemängelte er. Es lägen konstruktive Vorschläge auch von den Innungskrankenkassen vor.
Bausteine zur Verbesserung der Finanzierung
Der Vorstandsvorsitzende nannte folgende Bausteine zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzierung der GKV: „Die Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für den Ausgleich versicherungsfremder Leistungen, die Anpassung der Pauschalen für die Bürgergeld-Beziehenden, die Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV durch eine Beteiligung der GKV an gesundheits- bzw. umweltbezogenen Lenkungssteuern in Form einer Sonderabgabe sowie die Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell durch Beteiligung der Digital- bzw. Plattformökonomie an den Kosten der Sozialversicherung".
Umwandlung von Genusssteuern in Gesundheitsabgabe
Vor allem das Thema Umwandlung von Genusssteuern zu einer „Gesundheitsabgabe" finde auch bei den Versicherten Anklang, wie eine repräsentative forsa-Umfrageim Auftrag des IKK e.V zeige, betonte Wollseifer. Danach finden mehr als 80 Prozent eine solche Abgabe gut bzw. sehr gut. „Der Staat nimmt durch die Tabak- und Alkoholsteuer jährlich über 17 Milliarden Euro ein", so Wollseifer. „Eine Umwandlung der Steuern in eine Abgabe zugunsten des Gesundheitsfonds würde die Finanzierung der GKV durchaus schon ein gutes Stück verbreitern."
33 Milliarden Euro Mehreinnahmen
Die Innungskrankenkassen haben errechnet, dass alleine mit verschiedenen Maßnahmen auf der Einnahmenseite insgesamt zusätzlich 33,35 Milliarden Euro dem Gesundheitswesen zur Verfügung stehen würden. Heruntergebrochen bedeute dies bei einem Medianeinkommen in Höhe von jährlich 40.740 Euro (2021) eine Einsparung im Zusatzbeitrag von 810,73 Euro im Jahr (Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil: 405,36 Euro).
Quelle: IKK
Artikel teilen