Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte

Start der „ePA für alle“
ePA
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Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie nicht widersprechen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Erhalten alle Versicherten am 15. Januar eine elektronische Patientenakte?
Sind alle Arztpraxen ab dem 15. Januar startbereit?
Warum dauert das so lange, und wann ist dann die ePA wirklich überall im Einsatz?
Was ist der Unterschied zwischen der „ePA für alle“ und der bisherigen ePA?
Wie funktioniert die ePA in der Videosprechstunde?
Wann kommt die ePA für Privatversicherte?
Wie sicher ist die ePA?
Wer befüllt die ePA?
Müssen die Praxen auch alte Befunde einpflegen, die der Patient auf Papier mitbringt?
Wer stellt Daten in die ePA ein?
Werden Dokumente automatisch in die ePA geladen oder muss das medizinische Personal entscheiden, was hochgeladen werden soll?
Was enthält die ePA zu Beginn?
Wie lange hat das medizinische Personal Zugriff auf die ePA?
Werden Zugriffe protokolliert?
Dürfen Ärzte die Befüllung der Patientenakte delegieren?
Welche besonderen Informations- und Dokumentationspflichten gelten beim Einstellen hochsensibler Daten?
Wie lange wird es dauern, Daten in die ePA zu laden?
Können Labore ihre Befunde künftig direkt in die ePA einstellen?
Wie werden die Abrechnungsdaten in der ePA dargestellt?
Dürfen Praxen das Befüllen der Akte verweigern, wenn der Praxisalltag es gerade nicht zulässt?
Wie wird die Erstbefüllung der ePA abgerechnet?
Ist das medizinische Personal verpflichtet, routinemäßig in die ePA zu schauen?
Wie erhalten Praxen die Kosten für die Technik erstattet?
Bekommen auch Kinder und Jugendliche eine ePA?

Der Text wurde am 20.1.25 ergänzt und erweitert.

Quellen: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, KBV, Verbraucherzentrale, BMG, KVN

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