Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen klettern um 173 Prozent
Was sich schon abgezeichnet hatte, zeigt sich nun auch in den aktuellen Analysen für den Gesundheitsreport 2023 der BARMER. Demnach stiegen die durchschnittlichen Fehlzeiten von 17,5 Tagen im Jahr 2021 auf 22,7 Tage im Jahr darauf. Dieses Plus entsprach einem noch nie gemessenen Zuwachs von 29,6 Prozent! Der Krankenstand lag damit im vergangenen Jahr bei 6,22 Prozent. Im Jahr davor waren es 4,79 Prozent. Der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, führt den deutlichen Anstieg der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2022 vor allem auf die zunehmenden Kontakte nach Auslaufen der Coronamaßnahmen zurück. Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wirke sich bereits auf die Zahl der AU-Meldungen aus. Welchen Effekt sie genau habe, müsse noch untersucht werden. Hingegen dürfte die in der Pandemie sinnvolle Entlastung der Arztpraxen durch die telefonische Krankschreibung nur einen geringen Einfluss auf die Fehlzeiten gehabt haben.
Atemwegsinfekte: Außergewöhnlich hohe Fallzahlen
Die jetzt vorliegenden Analysen zeigen immense Unterschiede bei den Fehlzeiten im Jahr 2022, verglichen mit den Vorjahren. Das wird vor allem bei Krankheiten des Atmungssystems sichtbar. In dieser Krankheitsgruppe habe das Jahr 2021 einen typischen Verlauf gezeigt, vor allem in der warmen Jahreszeit. Dagegen habe es im Jahr 2022 das gesamte Jahr über außergewöhnlich hohe Fallzahlen gegeben. Besonders hoch seien sie im vierten Quartal 2022, deutliche Peaks gebe es auch im März und Juli, also zu den jeweiligen Zeitpunkten erster Lockerungen bei den Coronamaßnahmen. Vom Jahr 2021 zu 2022 nahmen die Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen um 173 Prozent zu. Bei Krankheiten des Verdauungssystems lag die Steigerung hingegen bei nur vier Prozent.
Top 3: Atemwegsinfekte, Depressionen, Rückenschmerz
Am häufigsten verursachten laut BARMER-Gesundheitsreport Infekte der Atemwege, Depressionen und Rückenschmerzen Fehlzeiten. Insgesamt waren deutlich mehr Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld arbeitsunfähig. Waren im Jahr 2021 mit 48,8 Prozent nur weniger als die Hälfte aller Beschäftigten arbeitsunfähig gemeldet, lag die Quote im Jahr 2022 bei 71,3 Prozent.
Quelle: BARMER
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