COVID-19: Lange Fehlzeiten im Anschluss an den Klinikaufenthalt

Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
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COVID-19
Bei fast jedem siebten AOK-versicherten Beschäftigten, der vom Arzt wegen einer COVID-19-Erkrankung als arbeitsunfähig erklärt wurde, machte ein besonders schwerer Verlauf der SARS-CoV-2-Infektion einen Krankenhausaufenthalt notwendig PhotoGranary - stock.adobe.com
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AOK-versicherte Erwerbstätige, die im Frühjahr 2020 wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden mussten, wiesen auch nach der stationären Behandlung lange krankheitsbedingte Fehlzeiten in ihren Betrieben auf. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Der Krankenstand der betroffenen Beschäftigten lag in den ersten zehn Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt mit 6,1 Prozent deutlich höher als bei der nicht infizierten Vergleichsgruppe mit gleicher Alters- und Geschlechtsstruktur (2,8 Prozent). Zwischen dem 1. März und dem 21. April 2020 mussten von den insgesamt 27.300 AOK-versicherten Beschäftigten wegen einer nachgewiesenen SARS CoV-2-Infektion mehr als 3.700 Personen (13,6 Prozent) stationär behandelt werden. „Die Daten zeigen, dass in der ersten Infektionswelle im Frühjahr 2020 nur verhältnismäßig wenige arbeitsunfähige Erwerbstätige aufgrund einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden mussten. War jedoch ein Krankenhausaufenthalt notwendig, ergaben sich auch weitere schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die über die akute Erkrankung hinausgingen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Die gravierenden Auswirkungen der Erkrankung zeigen sich auch in der hohen Sterblichkeitsrate der stationär behandelten Beschäftigten, die im Beobachtungszeitraum bei 3,3 Prozent lag. „Angesichts der Tatsache, dass hier AOK-versicherte Erwerbstätige mit einem durchschnittlichen Lebensalter von 47 Jahren betroffen sind, ist die hohe Sterberate durchaus besorgniserregend“, so Schröder.

Rund 27.300 AOK-Mitglieder fehlten wegen einer SARS-CoV-2-Infektion

Unter den mehr als 10,1 Millionen AOK-versicherten Beschäftigten, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 durchgängig versichert waren, fehlten im Beobachtungszeitraum vom 1. März bis 21. April mehr als 27.300 AOK-Mitglieder wegen einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion (ICD-10 GM: U07.1) im Betrieb. Dies entspricht 270 COVID-19-Erkrankten je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Beobachtet man ausgehend von der Krankschreibung das AU-Geschehen in den nachfolgenden zehn Wochen, lag der Krankenstand für diese Gruppe bei 3,5 Prozent. In der Gruppe der AOK-Mitglieder ohne COVID-19-Erkrankung war dagegen im Vergleichszeitraum ein Krankenstand von nur 2,6 Prozent zu verzeichnen. Für einen fairen Vergleich zwischen Beschäftigten mit und ohne COVID-19-Erkrankung wurden Alters- und Geschlechtsunterschiede zwischen den jeweiligen Vergleichsgruppen in der gesamten Analyse rechnerisch ausgeglichen.

Bei fast jedem siebten AOK-versicherten Beschäftigten, der vom Arzt wegen einer COVID-19-Erkrankung als arbeitsunfähig erklärt wurde, machte ein besonders schwerer Verlauf der SARS-CoV-2-Infektion einen Krankenhausaufenthalt notwendig (13,6 Prozent). In den jeweils auf die stationäre Behandlung folgenden zehn Wochen waren diese Beschäftigten an 6,1 Prozent der Tage arbeitsunfähig. Bei der alters- und geschlechtsbereinigten Vergleichsgruppe ohne COVID-19-Erkrankung lag der Krankenstand nur bei 2,8 Prozent. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich zwischen den beiden Gruppen deutlich: Innerhalb von zehn Wochen fehlten die von COVID-19 betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach der Krankenhausentlassung im Durchschnitt 13,5 Tage pro Fall, die nach Alter und Geschlecht vergleichbare Gruppe dagegen nur 9,4 Tage.

3,3 Prozent der Erwerbstätigen verstarben

Obwohl die Erwerbstätigen, die im Krankenhaus wegen COVID-19 behandelt werden mussten, mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren vergleichsweise jung waren, war die Sterberate hoch: 3,3 Prozent der Erwerbstätigen, die wegen einer besonders schweren COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden mussten, verstarben während des Krankenhausaufenthalts oder im Nachbeobachtungszeitraum. In der Vergleichsgruppe, die zwar die gleiche Alters- und Geschlechtsstruktur aufweist, aber nicht von einer SARS-CoV-2 Infektion betroffen war, verstarben lediglich 0,08 Prozent. „Dies wirft ein Schlaglicht auf das hohe Risiko der COVID-19-Erkrankung, von der bisher nur vergleichsweise wenige Beschäftigte betroffen waren“, so Helmut Schröder aus der WIdO-Geschäftsführung.

Ursächlich für die Fehlzeiten bei den Erwerbstätigen, die zuvor wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt wurden, waren vor allem Infektions- und Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Stoffwechselerkrankungen: Aufgrund von Infektionen oder Atemwegserkrankungen, die vermutlich im COVID-19-Zusammenhang stehen, fehlten diese Beschäftigten in den ersten zehn Wochen nach dem stationären Aufenthalt gut siebenmal so lange wie die Vergleichsgruppe ohne SARS-CoV-2-Infektion, aufgrund von psychischen, Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen etwa dreimal so lange.

Bei den Einzeldiagnosen sticht die Lungenentzündung hervor

Unter den Atemwegserkrankungen sticht dabei auf Ebene der Einzeldiagnosen vor allem die Lungenentzündung („Pneumonie“, ICD-GM: J18) hervor: Im Vergleich zu den Erwerbstätigen, die nicht von COVID-19 betroffen waren, führte sie bei den Beschäftigten mit SARS-CoV-2-Infektion zu 130-mal so vielen Arbeitsunfähigkeitstagen.

Bei den psychischen Erkrankungen kam es aufgrund der Diagnose „Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen“ (ICD-GM: F43) zu gut dreimal so vielen Arbeitsunfähigkeitstagen. Zusätzlich fallen die Einzeldiagnosen „Unwohlsein und Ermüdung“ (ICD-GM: R53) sowie „Störungen der Atmung“ (ICD-GM: R06) durch 12- beziehungsweise 17-mal so hohe Fehlzeiten im Vergleich zu den Beschäftigten ohne COVID-19-Erkrankung auf. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Ursachen der krankheitsbedingten Fehltage, die nach einem stationären Aufenthalt wegen einer COVID-19-Infektion auftreten, vor allem in Beschwerden der Atmungsorgane zu suchen sind, aber auch psychische Probleme eine Rolle spielen“, sagt Helmut Schröder.



Quelle: WIdO, 12.10.2020

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