Erhalt der Fruchtbarkeit gefordert

Junge Krebspatienten
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Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs fordert die Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen. Patientinnen und Patienten, die Eizellen, Sperma oder Eierstockgewebe vor ihrer Krebsbehandlung entnehmen und einfrieren ließen, machen andere Betroffene auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Als einen „ersten Schritt in die Zukunft“ bezeichnen junge Krebspatientinnen und -patienten Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Fruchtbarkeit vor Beginn der Chemo- oder Strahlentherapie. Die Altersgruppe zwischen 18 und 39 Jahren, für die sich die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs einsetzt, kann mit einer Heilungschance von über 80 Prozent rechnen. „Nach überstandener Krebserkrankung wollen die jungen Frauen und Männer ein ‚normales‘ Leben führen. Und dazu gehören auch eigene Kinder“, erklärt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.

Junge Patientinnen und Patienten, die Eizellen, Sperma oder Eierstockgewebe vor ihrer Krebsbehandlung entnehmen und einfrieren ließen, machen in Videobotschaften andere Betroffene auf diese Möglichkeit aufmerksam und setzen sich gemeinsam mit der Stiftung für eine Kostenübernahme durch die Kassen ein. Die Videos sind ab sofort auf der Website der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs unter www.junge-erwachsene-mit-krebs.de/projekte/krebs-und-kinderwunsch/ zu sehen.

Dass der Erhalt der Fruchtbarkeit selbst finanziert werden muss, erfahren die jungen Krebs¬patienten nach dem Schock der Diagnose. Auch in der Öffentlichkeit und bei vielen Politikern ist dies praktisch nicht bekannt. „Die Fruchtbarkeitserhaltung bei Krebs sollte künftig von den Krankenkassen übernommen werden“, fordern Freund und die jungen Patienten in ihren Botschaften. Es müsste nur ein Satz im §27 des Sozialgesetzbuchs V angepasst werden. Einen konkreten Änderungsentwurf hat die Stiftung gemeinsam mit der Deutschen Gesell¬schaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie im November 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die ausschließliche Nennung der Vornamen bei den Patienten hat datenschutzrechtliche Hintergründe.

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, 12.03.2018





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