DAK-Studie: Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt rasant

Immer höherer Eigenanteile
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Altenheim: Immer höhere Eigenanteile
© Anke Thomass, stock.adobe.com
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* Pflichtfeld

Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen ein neues Rekordniveau, wie die DAK-Gesundheit vorrechnet. Die Bundesregierung müsse Maßnahmen ergreifen.

Der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, wird im Laufe dieses Jahres wieder auf ein Drittel anwachsen und bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Danach steigen die Eigenanteile in der stationären Pflege kontinuierlich. Einzelne Reformmaßnahmen wie die Einführung von gestaffelten Leistungszuschlägen im Januar 2022 (GVWG) und das im Januar in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz hätten die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zwar etwas vermindern können, doch das reiche bei Weitem nicht aus. 

Sozialhilfequote begrenzen

Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, forderte als neue pflegepolitische Zielsetzung von der Bundesregierung, die Sozialhilfequote in Pflegeheimen auf unter 30 Prozent zu begrenzen. Und: Der Finanzbedarf von 14 Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform müsse aus einem Mix aus Steuern und Beiträgen finanziert werden, so Storm.

„Entwertung der Lebensleistung"

Die Finanzierung aus dem Topf der Sozialhilfe führe zu einer „Entwertung der Lebensleistung“ sagte Rothgang bei Vorstellung der Zahlen. Gerade aus diesem Grund sei die Pflegeversicherung eingeführt worden.  Wer nach einem langen Berufsleben zum Sozialhilfeempfänger werde, erhalte ein Taschengeld, von dem er seinem Enkel vielleicht ein Eis, nicht zwei, kaufen könne.

Es geht ans Ersparte

Rund ein Sechstel der Pflegebedürftigen (16 % bzw. 0,79 Millionen) werden nach Angaben des statistischen Bundesamtes in Pflegeheimen vollstationär betreut (Stand Ende 2021). Bei vielen von ihnen geht die Unterbringung im Heim schnell an das Ersparte: Sie müssen hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Jahr 2020 wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2023 waren nach Daten des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2411 Euro im Monat selbst zu zahlen, 278 Euro mehr als Anfang 2022. In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Vergütungszuschlag seit Januar 2022

Von diesen Kosten abzuziehen ist zwar der neue Vergütungszuschlag nach § 43c SGB XI. Seit dem 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den Pflegekosten in der vollstationären Pflege. Die Höhe dieses Leistungszuschlags ist nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt und beträgt in den ersten 12 Monaten fünf Prozent. Nach 12 Monaten liegt die Zuschlagshöhe bei 25 Prozent, nach 24 Monaten bei 45 Prozent und nach 36 Monaten bei 70 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Der effektive Eigenanteil ist also von der individuellen Bezugsdauer der vollstationären Pflege abhängig. 

DAK-Vorschlag

Die DAK schlägt folgende Maßnahmen zur Senkung der Belastung der Heimbewohner vor: 

  • Herausnahme der Ausbildungskosten aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
  • Anhebung der pauschalen Leistungsbeträge in vollstationärer Pflege
  • Erhöhung des Leistungszuschlags nach § 43 c (gestaffelt nach Aufenthaltsdauer)

Das erfoderliche Finanzvolumen dafür betage 4 Mrd. Euro, so die DAK.  

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