In den letzten Jahren ist es zu einer enormen Arbeitsverdichtung und damit -belastung für Hunderttausende Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege gekommen. In einer gefährlichen Spirale aus zunehmender Belastung, in der Folge davon nicht selten einem Ausstieg von Pflegekräften aus dem Beruf und damit weiter steigenden Belastungen für die verbliebenen Kräfte, hat sich die Situation immer weiter zugespitzt. Das Bundesgesundheitsministerium will jetzt Schritt für Schritt eine spürbare Verbesserung im Alltag der Pflegekräfte erreichen. Dazu ist das Sofortprogramm für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege der erste wichtige Schritt. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. In weiteren Schritten sollen Pflegepersonaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.
Pflege im Krankenhaus
Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird damit über das Jahr 2018 hinaus weiterentwickelt und ausgebaut. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellen-Förderprogramms verbleiben dem einzelnen Krankenhaus, sodass auf die vorgesehene Mittelüberführung in den Pflegezuschlag zum Jahr 2019 verzichtet wird. Nicht für zusätzliches Pflegepersonal verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Diese Neuregelung gilt bis zum Inkrafttreten einer grundsätz¬lichen Neuregelung zur Pflegepersonalkostenfinanzierung.
Bereits für das Jahr 2018 werden anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung die linearen und strukturellen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig von den Kostenträgern refinanziert. In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zulasten der Pflege kompensiert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen.
Fehlende Investitionsmittel der Länder mussten in der Vergangenheit häufig von den Kranken¬häusern aus Eigenmitteln kompensiert werden. Diese Umschichtung erfolgte nicht selten auch zulasten der Pflege. Deshalb soll der in der letzten Legislaturperiode gebildete Kranken¬hausstrukturfonds fortgesetzt werden.
Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Ziel ist es, dass die Krankenhausvergütung ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf in der Patientenversorgung. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt.
Pflege in Pflegeeinrichtungen
Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll vom Sofortprogramm profitieren. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Ziel ist es, insbesondere den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Altenpflege pauschal teilweise abzudecken. Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, auf Antrag schnell und unbürokratisch diese zusätzlichen Stellen durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen.
Steigerung der Attraktivität von Kranken- und Altenpflege
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauchen Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Denn gerade dort ist, so Spahn, die psychische und körperliche Belastung für die Beschäftigten enorm. „Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflege¬einrichtungen aufzuwenden. Den heute für diese Leistungen gesetzlich vorgesehenen Mindest¬ausgabewert in Höhe von 2,10 Euro jährlich je Versicherten erhöhen wir auf 3,10 Euro.“
Professionelle Pflege kennt keine Pause, sie mache auch die Arbeit am Wochenende oder in der Nacht erforderlich, so Spahn. Dies stelle besonders hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; und das gerade in einem Bereich, in dem überwiegend Frauen arbeiten. Deshalb werden als Impuls für vier Jahre zielgerichtet Maßnahmen in der Kranken- und Altenpflege finanziell unterstützt, die "besondere Betreuungsbedarfe" jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas abdecken oder die die Familienfreundlichkeit fördern.
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflege/Sofortprogramm_Pflege__Eckpunkte.pdf
Quelle: BMG, 24.05.2018
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