COVID-19-Medikament Paxlovid, ein Ladenhüter?
Die Bundesregierung bestellte Anfang des Jahres kurz nach der Zulassung eine Million Dosen, von denen 460.000 an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert wurden. 280.000 Einheiten drohen bis Februar 2023 zu verfallen. Eine Verlängerung der Haltbarkeit soll geprüft werden [2]. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach misst dem Virostatikum im Kampf gegen COVID-19 viel Bedeutung bei und setzt sich für einen einfacheren Abgabeprozess direkt durch die Hausärzte oder in Pflegeheimen ein. Dies könnte verhindern, dass das Medikament ungenutzt bleibt, obwohl es vorrätig ist.. Für junge Menschen, die nicht zur Risikogruppe gehören und vollständig geimpft sind, ist die Behandlung mit Paxlovid jedoch nicht indiziert.
Zurückhaltender Einsatz
Ein Hauptgrund für den zurückhaltenden Einsatz von Paxlovid ist möglicherweise ein hoher Aufwand durch eine individuelle ärztliche Abklärung der Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Skepsis gegenüber dem sogenannten Rebound-Effekt. Dieser beschreibt das Wiederaufkehren von COVID-19-Symptomen und einem erneut positiven Testergebnis nach einer ursprünglichen Genesung. Knapp sechs Prozent der mit Paxlovid behandelten Patientinnen und Patienten sind von einem Rebound betroffen [2], darunter war jüngst unter anderem auch US-Präsident Joe Biden. Studien haben bereits gezeigt, dass es nach der Gabe von Paxlovid zu einem Rebound-Effekt kommen kann, allerdings gibt es auch Daten, die zeigen, dass ein Rebound nicht ausschließlich von dem Medikament ausgelöst wird.
Optimierte Kommunikation empfohlen
Der „Corona-Expert/-innenrat“ der Bundesregierung schreibt antiviralen Therapien in der Behandlung von COVID-19 einen hohen Stellenwert zu. Um den Einsatz von Paxlovid zu verbessern, empfehlen die Forschenden eine optimierte Kommunikation zu den Möglichkeiten und Einschränkungen von Paxlovid sowie die Planung weiterer Studien, unter anderem zur Dosierungsanpassung [3]. Zudem ist jetzt eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zu „Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“ erschienen [4]. Darin enthalten sind auch Hinweise zur Handhabung von Paxlovid.
Gabe fünf Tage nach Symptombeginn
Fakt ist: Wenn Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen in die Klinik kommen, ist es für eine Behandlung mit Paxlovid meist schon zu spät. Man muss Paxlovid in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn einnehmen, wie PD Dr. Torsten Feldt, Universitätsklinikum Düsseldorf, unterstreicht. Somit spiele Paxlovid vor allem im ambulanten Bereich eine Rolle, so Prof. Dr. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin, Universitätsklinikum Hamburg. Insgesamt werde Paxlovid in Deutschland wesentlich weniger angewendet als in anderen europäischen Ländern. Das gelte sowohl für die Arztpraxen als auch für die Klinik.“ Gründe dafür gebe es viele. Zum einen dauere es immer eine gewisse Zeit, bis das Wissen auch alle Ärzte in Praxen und Krankenhäusern erreiche, auch, wenn es in den Leitlinien empfohlen werde. „Zudem kommt bei COVID-19 noch hinzu, dass wir relativ schnell immer neue Informationen und Studien bekommen haben. Ähnlich wie bei den Impfempfehlungen kann das auch zu Verwirrung führen.“
Furcht vor Wechselwirkungen
Zudem gebe es bei der Substanz viele Wechselwirkungen. Klunge: „Besonders ältere Menschen ab 65 Jahren, die am meisten von Paxlovid profitieren könnten, nähmen häufig noch andere Arzneimittel ein. Eine Überprüfung aller möglichen Wechselwirkungen und eine Abwägung, welche Medikamente abgesetzt werden können, koste im Praxisalltag viel Zeit. Insgesamt seine die Nebenwirkungen von Paxlovid aber überschaubar. Es könne Durchfall oder Geschmacksstörungen auftreten, allgemein sei das Medikament aber gut verträglich. Es dürfe aber keinen Verwendungsdruck vor dem Hintergrund zu viel eingekaufter Dosen geben,. mahnte Kluge. Er ist federführend an der medizinischen Leitlinie mit Empfehlungen zur stationären Therapie von Covid-19-Patientinnen und Patienten beteiligt, deren neue Version am jetzt erschienen ist.
Quelle: Science Media Center Germany gGmbH (SMC)
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