Inzwischen liegen die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2021 vor. Personen, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken, werden von der Berufskrankheiten-Nummer (BK-Nr.) 3101 erfasst. Die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen. Während laut DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) im Jahr 2020 zwölf neue Berufskrankheit (BK)-Renten bezüglich COVID-19-Erkrankungen gewährt wurden, waren es im Jahr 2021 schon 75 neue BK-Renten. An den Folgen einer als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankung waren 14 versicherte Personen im Jahr 2020 und 72 im Jahr 2021 verstorben.
Insgesamt wurde laut DGUV in knapp drei Prozent der in den Jahren 2020 und 2021 als BK-Nr. 3101 anerkannten COVID-19-Erkrankungen die Diagnose „Long beziehungsweise Post-COVID-19-Zustand“ dokumentiert. Allerdings geben die Experten zu bedenken, dass lange Zeit noch keine allgemeingültige Definition der Begrifflichkeiten existierte. So wurde bspw. die „S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID“ mit Stand vom 12. Juli 2021 erstmals veröffentlicht. Es sei daher davon auszugehen, dass Long-COVID-Fälle untererfasst seien.
Die durchschnittlichen Kosten pro Fall pro Jahr seit Pandemiebeginn bis Ende 2021 werden für eine stationäre Behandlung auf rund 9.500 Euro beziffert. Die durchschnittlichen Kosten für Verletztengeld (ohne Sozialversicherungsbeiträge) werden auf 7.950 Euro taxiert. Allerdings wird betont, dass die durchschnittlichen Kosten pro Fall für eine stationäre Behandlung oder für Verletztengeld (ohne Sozialversicherungsbeiträge) bei Fällen mit Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID jeweils auf über 12.000 Euro klettern.
Die am häufigsten zum Zeitpunkt der Infektion ausgeübten Tätigkeiten waren Assistenzberufe im Gesundheitswesen (61 Prozent), Betreuungsberufe sowie Kinderbetreuung (18 Prozent), akademische und verwandte Gesundheitsberufe (zehn Prozent).
Quelle: DGUV
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