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Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit
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Wichtig für Sie als Beschäftigte im Gesundheitswesen ist, dass eine SARS-CoV-2-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Insbesondere MTA-Berufe, die in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen in Laboratorien arbeiten, müssen dafür drei Voraussetzungen erfüllen:

1.    Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und

2.    relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten

3.    und positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.

Wer meldet die Berufskrankheit?

Der behandelnde Arzt, wie auch der Betriebsarzt haben bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion auf einen möglichen beruflichen Zusammenhang hinzuweisen, ansonsten sollten sie von Ihnen darauf angesprochen werden.

Ärztinnen und Ärzte sowie der Arbeitgeber sind verpflichtet, dem zuständigen Träger der…

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