Corona-Isolationspflicht: Immer mehr Länder steigen aus

Flickenteppich wächst
Immer mehr Länder beenden die Corona-Isolationspflicht
Pünktlich mit dem Start der Weihnachtsmärkte endet in vielen Bundesländern die Corona-Isolationspflicht. © Joscha/stock.adobe.com
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Mit Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen haben bereits vier Bundesländer die Corona-Isolationspflicht beendet. Rheinland-Pfalz zieht am 26. November nach, weitere Länder dürften folgen.

Sachsen und Thüringen prüfen derzeit mögliche Neuregelungen, meldet der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr).  Sachsen-Anhalt hält dagegen an den fünf Tagen Isolation im Falle einer Infektion fest. Niedersachsen hat seine Regelung dazu bis Ende Januar verlängert. Auch in  Nordrhein-Westfalen gilt die Isoltationspflicht weiterhin. Dazu NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Nach wie vor halte ich die Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für erforderlich. Die Winterzeit steht mit kalten Temperaturen in den Startlöchern. Die Grippewelle rollt gerade erst an. Die Isolierung kann dabei helfen, Infektionen zu verhindern und Belastungen unseres Gesundheitssystems zu reduzieren.

RKI-Empfehlung

Deswegen gibt es weiterhin die Empfehlung des RKI: Auch nach Ablauf der fünf Tage sollte man sich selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen. Und: Wer sich krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen – das ist nach wie vor auch telefonisch möglich. Wir beobachten den Verlauf des Infektionsgeschehens nach wie vor sehr genau und sind dazu im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten.“ 

Pflicht zur Freitestung entfällt

In NRW endet die Isolierung automatisch nach fünf Tagen, die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelte in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ab dem 30. November 2022 gilt in NRW: 

  • Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
  • Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben. 
  • Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
  • Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. 

Bleibt abzuwarten, wie sich die übrigen Bundesländer entscheiden. Fakt ist: Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist endgültig vom Tisch.  

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