Aufhebung der Corona-Isolationspflicht derzeit vertretbar?

Rückendeckung der Bundesärztekammer
ab
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: Ende der Isolationspflicht vertretbar
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Wer in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein  positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben. Hessen will folgen, ein konkreter Zeitplan besteht jedoch noch nicht. Andere Bundesländer hadern noch. 

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hält den Schritt der Bundesländer, die Corona-Isolation und die damit verbundenen Quarantäneregeln aufzuheben, für medizinisch vertretbar – insbesondere mit Blick auf die zurückgehenden Infektionszahlen, die überwiegend milden Krankheitsverläufe und den Erfahrungen anderer europäischer Länder.„Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post (15.11.2022).

Bundesweit einheitliches Vorgehen wünschenswert

Wünschenswert wäre aus seiner Sicht ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Länder. „Es dürfte schwierig werden, die Menschen in einem Bundesland anzuhalten, sich auch bei symptomfreien Verläufen an strikte Isolationsvorgaben zu halten, wenn im Nachbarbundesland in gleich gelagerten Fällen keine Beschränkungen gelten“, gab Reinhardt zu Bedenken.

Appell an Eigenverantwortung

Wichtig sei ein eigenverantwortlicher Umgang der Menschen mit diesen Lockerungen und gegenseitige Rücksichtnahme. Während einer Infektion sollte in jedem Fall Kontakt zu Risikogruppen vermieden und außerhalb der Wohnung eine Maske als zusätzlicher Schutz getragen werden. „Und natürlich muss wie bei anderen Infektionen auch bei Corona der Grundsatz gelten,  wer krank ist, bleibt zu Hause´“, so Reinhardt.

Noch kein konkreter Zeitplan in Hessen

In Hessen bedarf es zur Umsetzung der Aufhebung der Corona-Isolationspflicht einer neuen Verordnung, wie das Hessische Ministerium für Soziales und Integration auf Anfrage mitteilte. Eine Verordnungsänderung werde derzeit innerhalb der Landesregierung beraten. Ein konkreter Zeitplan bestehe noch nicht.

NRW und Bundesgesundheitsministerium dagegen

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält eine Lockerung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte derzeit dagegen für „nicht vertretbar". Er habe sich immer sehr auch an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gehalten, sagte er dem WDR. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „gibt es keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolationspflicht zu verzichten“. Es gelte, vulnerable Gruppen zu schützen, der Arbeitsplatz müsse sicher bleiben. Keiner dürfe mit COVID-19 zur Arbeit gedrängt werden.

Neue Phase der Pandemie

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hält dagegen: „Der Umgang mit dem Coronavirus hat sich verändert, denn die Pandemie ist in eine neue Phase eingetreten. Der Wegfall der Isolationspflicht ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie. Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf. Nach Rücksprache mit Experten haben wir uns für ein Bündel an Schutzmaßnahmen entschieden. Damit schaffen wir die Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.“

Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete umfassen in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein (und voraussichtlich bald für Hessen)

  • Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren; Ausnahme im Freien, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen/pflegerischen Einrichtungen
  • Tätigkeitsverbot für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen tätige Personen
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucherinnen und Besucher
  • Geeignete Schutzmaßnahmen für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen bzw. Massenunterkünften betreute, behandelte oder untergebrachte Personen, z.B. Verbot der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen

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